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Autor Thema: Abschlagszahlungen / Abrechnungszeitraum  (Gelesen 5913 mal)

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Offline cornulus

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Abschlagszahlungen / Abrechnungszeitraum
« am: 11. Januar 2006, 22:24:14 »
Guten Abend!
Ich habe im Oktober Widerspruch eingelegt und die Abschlagszahlungen ausgesetzt da wir wegen Energiesparmaßnahmen erheblich weniger verbrauchen. Das wurde gegenüber den Stadtwerken natürlich ausführlich begründet und mit dem Hinweis gemacht, dass ich keineswegs grundsätzlich die Zahlung verweigere aber estmal mein Guthaben verbrauchen will.
Dennoch habe ich aktuell auf Grundlage der Preise von 2004 etwa noch 130 Euro überbezahlt.
Der Abrechnungszeitraum war 10.12.2004 - 12.12.2005 (jeweils Ablesedatum). Die Jahresabrechnung wird wohl erst Ende Januar kommen, da vom Versorger eine Abschlagszahlung für den 15.1. vorgesehen ist.
Nun die Frage: Ist die Abschlagszahlung zum 15.1. noch der letzten Rechnungsperiode zuzurechnen, d.h., kann ich bis zum Vorliegen der Abrechnung noch einmal die Zahlung aussetzen oder ist das dann schon eine unerlaubte Verrechnung mit dem Folgejahr?
Ich habe doch richtig verstanden, dass ich eventuellen Guthaben, also Überbezahlung,  im nächsten Abrechnungszeitraum nicht mit den Abschlägen verrechnen darf sondern auf einen Rückforderungsprozess angewiesen wäre?

Danke und viele Grüße

cornulus

Offline rlc

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Abschlagszahlungen / Abrechnungszeitraum
« Antwort #1 am: 12. Januar 2006, 00:06:59 »
Sie werden wohl die JVA abwarten müssen. Sehr wahrscheinlich ist der Abschlag im Januar bereits für die neue Abrechnungsperiode.
Schauen Sie auf die JVA für 2004 (12/03-12/04), ob der Januar 2005 bereits der erste Abschlag neue Periode 2005 war.

Lassen Sie sich das unstrittige Guthaben aus der JVA 2005 nach neuen Preisen des Versorgers auszahlen, untersagen sie die Verrechnung mit dem ersten Abschlag neue Abrechnungsperiode (siehe auch neuesten Musterbrief Energieverbraucher).

Strittig ist dann die Differenz zwischen Guthaben nach alten Preisen vs. neue Preise.

Wenn Sie überweisen, sollten sie die JVA 2005 abwarten, und den Abschlag im Januar hinauszögern, auch wenn Sie nach 2 Wochen gemahnt werden. Dann ist sicherlich bereits die JVA bei Ihnen eingetroffen, und Sie sehen, ob Ihr Versorger das Guthaben auskehrt oder doch mit den Abschlägen verrechnet.

Bei Einzugsermächtigungen gemäss Musterbrief die Verrechnung untersagen, und begrenzen, sowie Guthaben auszahlen lassen.


Zitat
Ich habe doch richtig verstanden, dass ich eventuellen Guthaben, also Überbezahlung, im nächsten Abrechnungszeitraum nicht mit den Abschlägen verrechnen darf sondern auf einen Rückforderungsprozess angewiesen wäre?
So ist es.

 

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