Sie werden wohl die JVA abwarten müssen. Sehr wahrscheinlich ist der Abschlag im Januar bereits für die neue Abrechnungsperiode.
Schauen Sie auf die JVA für 2004 (12/03-12/04), ob der Januar 2005 bereits der erste Abschlag neue Periode 2005 war.
Lassen Sie sich das unstrittige Guthaben aus der JVA 2005 nach neuen Preisen des Versorgers auszahlen, untersagen sie die Verrechnung mit dem ersten Abschlag neue Abrechnungsperiode (siehe auch neuesten Musterbrief Energieverbraucher).
Strittig ist dann die Differenz zwischen Guthaben nach alten Preisen vs. neue Preise.
Wenn Sie überweisen, sollten sie die JVA 2005 abwarten, und den Abschlag im Januar hinauszögern, auch wenn Sie nach 2 Wochen gemahnt werden. Dann ist sicherlich bereits die JVA bei Ihnen eingetroffen, und Sie sehen, ob Ihr Versorger das Guthaben auskehrt oder doch mit den Abschlägen verrechnet.
Bei Einzugsermächtigungen gemäss Musterbrief die Verrechnung untersagen, und begrenzen, sowie Guthaben auszahlen lassen.
Ich habe doch richtig verstanden, dass ich eventuellen Guthaben, also Überbezahlung, im nächsten Abrechnungszeitraum nicht mit den Abschlägen verrechnen darf sondern auf einen Rückforderungsprozess angewiesen wäre?
So ist es.