Energiepreis-Protest > E.ON edis
E.ON edis AG Fürstenwalde (Brandenburg)
Cremer:
@Mavedrick,
legen Sie Widerspruch ein gegen alle Erhöhungen seit Sept. 2004.
zahlen Sie nur auf dieser Preisbasis die (abgesenkten) Abschläge.
ich glaube günstiger kann zur Zeit kein Versorger Strom anbieten als auf den Preisen vom Sept. 2004.
Maverick:
@ H. Cremer
:wink: ... so hatte ich das ja noch gar nicht gesehen...
Andererseits hat man dann das Risiko, daß irgendwann, wenn die Sache mal gerichtlich geklärt wurde, doch noch Nachzahlungen auf einen zukommen.
Aber was ist heutzutage schon ganz ohne Risiko?
Dank und viele Grüße,
Maverick
Maverick:
@ H. Cremer
sorry, auch auf die Gefahr hin, es vielleicht zu kompliziert zu sehen, habe ich aber momentan immer noch folgendes gedankliches Problem. Mein Stromversorger schrieb mir ja folgendes:
--- Zitat von: \"Maverick\" ---
wenn wir unseren Stromvertrag nicht zu den neuen Konditionen fortführen möchten, dann sollen wir dies schriftlich mitteilen, der Vertrag liefe dann noch bis zum 28.02. weiter.
Wenn wir bis dahin keinen anderen Lieferanten beauftragt hätten, dann würden wir im Rahmen der gesetzlichen Versorgungspflicht natürlich weiter (dann zum allgemeinen Tarif) versorgt.
--- Ende Zitat ---
- heisst das, er sagt uns damit, er würde unseren Widerspruch gleichzeitig konkludent als Vertragskündigung auffassen (ist das nur eine Drohung dürfte er das wirklich so deuten)?
- oder will er uns dadurch nur zu einem anderen Versorger loswerden, um selbst nicht das Kostenrisiko von widersprechenden Kunden zu tragen.
Vielleicht sehe ich schwarz, vielleicht steckt hinter dem lapidaren Schreiben doch mehr Taktik, als ich zunächst vermutete...
Gruß,
Maverick
Pelikan:
moin moin,
@Maverick
ist edis der lokale Versorger? Dann hat er auch die Pflicht zur Versorgung. Wenn bisher kein spezieller Tarif vereinbart war, ist der allg. nicht schlechter.
Wenn es dann ab 1.3. zu einer Zwangsversorgung kommt( da ist kein Preis \"ausgehandel\" worden sondern einseitig bestimmt), greift der §315 auf den gesamten Tarifpreis. Und strittige Forderungen sind nicht fällig.
Mein Fazit Ich würde dem Versorger mitteilen, ab 1.3 bekommt er 14fünfzig unter vorbehalt überwiesen.
Der Hr. Fricke hat das mal genauer beschrieben, ev. mal nach suche nach ... wer anderen eine Grube gräbt, ist noch lange kein Tiefbau-Ing\" .
Mit Gruß vom
Pelikan
Cremer:
@Maverick,
Ihr Versorger ist auch der lokale Versorger.
Sie haben einen \"besonderen\" Tarif bei ihm mit Einzugsermächtigung.
Nach Einlegung des Widerspruchs / Begrenzung der Einzugsermächtigung kündigt er Ihnen. Auch dieser \" besondere\" Tarif erfüllt ebenfalls die Bedingungen gemäß § 315.
Lesen Sie (unter Suchfunktion) meine Threads durch.
Hier nur kurz die Fakten
Die SW KH als lokaler Versorger bieten den \"Energieclub\" an. 10% Rabatt bei Erteilung der Einzugsermächtigung. Nach der Begrenzung der Einzugsermächtigung hatten die SW KH mit der Begründung, dass dies mit ihrem Abrechnungssystem nichtr vereinbar wäre, mich aus dem Ener4gieclubn rausgeschmissen. Ich betrachte mich weiterhin als Mitglied und nehme dementsprechend jetzt die Korrekturen für Strom und Gas der Jahresrechnung vor.
Ziel der Bürgerinitiative ist ferner, den Energieclub zu Fall zu bringen, da unsozial, weil sozialschwache Bürger ohne Konto nicht teilnehmen können.
Dies ist in etwa der gleiche Fall wie bei Ihnen. Es muss aber eine Begründung liefern. Tut er dies nicht, legen Sie auf alle Fälle dagegen Widerspruch ein.
Hatte ich ja auch getan (fadenscheinige Behautpung und das Abrechnungsprogramm SAP-I kann dies nämlich).
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