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Entega Darmstadt - Gassperre angedroht!

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Bob:
Ich habe heute dasselbe Schreiben bekommen.
Die genaue Formulierung lautet:

Sollten wir bis spätestens 19.1.2006 keinen Zahlungseingang feststellen, sehen wir uns veranlasst, die Versorgung nach § 33 II AVBGasV einzustellen. Ferner behalten wir uns die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens vor.

Das bedeutet doch nicht, dass zum 19.1. das Gas abgedreht wird, oder? Das bedeutet doch nur, dass die danach mal drüber nachdenken, oder wie sehe ich das? Ich hab vorhin mit einer Rechtsberatung telefoniert, die haben gesagt, dass die Versorger das Gas auch von außerhalb des Hauses abstellen können und das auch tun, konnten aber selber keine konkreten Belege dafür nennen, wo das tatsächlich vorgekommen ist.

Wie ernst muss man dieses Schreiben der Entega denn nun nehmen? Ich persönlich neige ja immer noch dazu, erstmal abzuwarten...

Schönen Gruß! (Fantastisches Forum!)
Bob

rlc:
Ich würde auf jeden Fall die Rücknahme der Versorgungseinstellung vom Versorger verlangen. Ggfs. handelt es sich um ein Versehen der Rechnungsabteilung. Auf wen läuft der Zähler, auf Mieter oder Vermieter ?

Cremer:
@rlc,

ich würde die Schritte einleiten, die Graf Koks heute im Thread aufgezeigt hat.

Dies ist eine konkrete Androhung mit Termin

Unabhängig davon würde ich mit Entega telefonieren oder besser:

Schreiben mit Aufforderung, die Sperrandrohung zurückzunehmen, anderenfalls erfolgt Strafantgrag bei der zustänndigen Staatsanwaltschaft.

tt-web:
@alle betroffenen:
Also bin ich ja nicht der Einzige. Habe mit einem Anwalt telefoniert und der Meint, daß eine Gassperre auf jeden Fall rechtswidrig ist solange die Sache mit dem Widerspruch nicht geklärt ist. Es ist in unserem Fall nämlich so, daß wir nicht aufgehört haben zu zahlen, sondern einfach den alten Betrag + 2% gezahlt haben. (Hätten wir das nicht gemacht, sähe es zwar ähnlich aus, wäre aber \"insgesammt\" ungünstiger. Sie dürfen es also nicht. Er meinte der Beste Weg wäre, zuerst einen Brief an Entega zu schreiben, mit dem Hinweis, daß es rechtswidrig ist, daß wir es nicht hinnehmen usw. und darauf verweisen, daß wir eine Schutzschrift einreichen werden. Er meint, das würde immer noch langen. Auf jeden Fall muß ich ihnen eine Frist setzten. \" Tage hält er für unklug, besser 5 Tage, es sei besser, wenn man \"guten Willen \" zeigt. Mit einem solchen Brief wäre es auch möglich, die \"Hintertür\" eines \"Versehens\" seitens der Entega offen zu lassen.
Warum gibt es hier im Kreis keine Initiative? Sind wir zwei alleine Betroffen?

rlc:
Nichtsdestotrotz können Sie vorsorglich im Schreiben Hausverbot erteilen, wie von G. Koks aufgeführt. Schreiben und Anruf an Wirtschaftsministerium, damit Ihr Versorger gestoppt wird, sofort.

Bei 5 Tagen = 5 Arbeitstagen, geben Sie Zeit bis zum 18. Januar, wenn Ihr Versorger HEUTE den Brief erhalten würde. Wenn Ihr Versorger es ernst meint, steht er am 19. Januar vor Ihrer Tür. Ohne Hausverbot ? Oder braucht er dies noch nicht einmal wenn der Zähler ausserhalb Ihrer Wohnung ist ?  

Selbst wenn Ihr Versorger das Gas nicht abstellen darf, rechtlich gesehen, wenn er es dennoch tut, hilft Ihnen das vorerst nicht. Und dann müssen Sie vor Gericht den Wiederanschluss erzwingen, und das dauert.

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