Energiepreis-Protest > ENTEGA
Entega Darmstadt - Gassperre angedroht!
tt-web:
Hallo!
Erstmal Chronologisch was bisher geschah:
23.09.2005 Wir haben bei Entega Darmstadt nach §315 Einspruch gegen Gaspreiserhöhung
erhoben .
25.10.2005 Daraufhin wurde uns mitgeteilt, daß es eine
Gaspreisanpassungsklausel gibt und §315 nicht gilt.
04.11.2005 Wir haben daraufhin den Einspruch aufrechterhalten mit dem Hinweis, daß
uns kein schriftlicher Vertrag vorlieg und diese Klausel uns
erstens unbekannt ist und zweitens erst mitgeteilt wurde als wir uns
\"beschwert\" haben. Drittens haben wir mittgeteilt, daß es um die
Billigkeit des Betrags an sich gehe und, daß wir weiterhin einen
angemessenen Betrag überweisen werden, den wir aus dem bisherigen + 2%
ermittelt haben.
23.11.2005 Jetzt wurde uns dann eine sogenannte Faire und Transparente Offenlegung
zugeschickt, in der ein Kuchendiagramm war, das die Zusammensetzung des
Gaspreises mit einigen beispielhaften Beträgen in € angegeben waren. Am
16.11.2005 erhielten wir eine Mahnung bzw. \"Abschlagsforderung\" in höhe von 60€. Wir
haben daraufhin am
23.11.2005 erneut Einspruch eingelegt, da wir durch das Diagramm zwar erfahren haben
wie sich der aktuelle Gaspreis zusammensetzt, jedoch immer noch keine
Begründung für die Erhöhung erhalten haben. Am
06.01.2006 erhielten wir nun eine Mahnung mit Gebühren in Höhe von insgesamt 50,50€.
Mit dem Hinweis, daß bis zum 19.01.2006 nach $33 AVBGasV die Versorgung
eingestellt werden würde. Und ein Mahnverfahren eingeleitet werden könnte.
--> Wir könnten den Versorger nicht wechseln und auch nicht auf andere Energiequellen
umsteigen, weswegen ich das eher als brutalen Einschüchterungsversuch werte, außerdem ist
ja kein konkretes Abstelldatum angegeben worden!
Jetzt ist natürlich die Frage wie wir uns verhalten sollen! Da wir Mieter sind, ist es soweit ich informiert bin nicht möglich ein Hausverbot auszusprechen. Andererseits bin ich ja wohl auch nicht verpflichtet die Leute in meine Wohnung zu lassen, oder?
Graf Koks:
@tt-web:
Was zu tun ist:
1. Soweit Gasanschluss & Zähler in Ihrem Haus: Hausverbot
2. Schutzschrift beim Amtsgericht hinterlegen. Auf der Seite des B.d.EV. verfügbar. Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie hier: http://www.gerichte.org
3. Wirtschaftsministerium Hessen, Dezernat Energie, anrufen, Schriftverkehr vorlegen.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
tt-web:
@ Graf Koks:
Danke für die Antwort. Die Frage ist nur, ob ich als Mieter das Hausverbot aussprechen darf, weil wir ja nur Nutzer, aber nicht Eigentümer sind.
Noch Fragen:
1) Dürfen die überhaupt das Gas abstellen? (Wir haben zwei kleine Kinder!)
2) Ist unser Einspruch gerechtfertigt? Diese Frage zielt auf die etwas seltsame Sache mit dem Kuchendiagramm ab.
Danke auf jeden Fall und allen viel Erfolg!
Cremer:
@tt-web
selbstvertsändlich können Sie auch als Mieter Hausverbot erteilen. Dies trifft zu für Ihre Wohnung und alle zuständigen Teile z.B. wie anteilieger Kellerraum. Damit auch für die Zähler Strom, Gas und Wasser zutreffend für Ihre Mietwohnung.
Bei Widerspruch nach § 315 darf nicht abgestellt werden. Es sollte sich so langsam bei den Versorgern rumgesprochen haben, dass eine Sperre unwirksam ist.
Vielleicht ist es bei der Entega in der falschen Abteilung gelandet. Hier sollte die Kundenabteilung mit der Abrechnungsabteilung mal sprechen. Das könnten Sie in einem Telefonat/Schreiben der Entega mitteilen, anderenfalls ergeht Mitteilung an das hessische Wirtschaftministerium, der Minister ist ja gerade negativ auf solche Versorger eingestimmt.
Cremer:
@tt-web,
Hessisches Wirtschaftsministerium
Referat IV 6
Referatsleiter Hoffmann
Nebenstelle - 2611
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