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Oldenburg, 23. Dezember 2005. Das Amtsgericht Oldenburg hat die Klage eines EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung des Oldenburger Energiedienstleisters aus dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen. Der Kläger wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die EWE-Gaspreiserhöhung zum 1. September 2004 unangemessen hoch war.Dem Urteil zufolge sind Gaspreise Marktpreise. Ob ein Gaspreis unangemessen hoch ist, ergebe sich aus dem Vergleich mit den Preisen anderer Gaslieferanten. Dabei sei ein objektiver Maßstab anzulegen. Dieser orientiere sich an der „Marktüblichkeit“ der Preise. Der aktuelle EWE-Gaspreis ist gemäß Urteilsbegründung nicht nur marktüblich, sondern gehört im Vergleich von 626 Gasversorgern in Deutschland zu den günstigsten.„Damit kann die Aussage gemacht werden, dass die Preise der Beklagten günstiger sind als der Durchschnitt der anderen Anbieter und schon daraus ergibt sich, dass eine Unbilligkeit und unangemessene Erhöhung nicht gegeben ist“, heißt es in der Urteilsbegründung.Darüber hinaus bescheinigt das Urteil auch, dass EWE nicht verpflichtet ist, seine Preiskalkulation offen zu legen. Im Urteil heißt es wörtlich: „Dies mag für den Strompreis gelten, hier gibt es jedoch eine entsprechende gesetzliche Grundlage, wie dies die Beklagte dargelegt hat. Für den Gaspreis ist dies gesetzlich nicht normiert und deswegen kann aus einem Rückschluss nur gefolgert werden, dass dies von der Beklagten nicht gefordert werden kann.“ „Das Amtsgericht Oldenburg ist hiermit die zweite unabhängige Instanz, die EWE faire Preise bescheinigt“, kommentierte EWE-Vorstandsvor-sitzender Dr. Werner Brinker das Urteil.Ein von EWE in Auftrag gegebenes Gutachten hatte bereits belegt, dass das Unternehmen mit seinen Gaspreisanhebungen sowohl zum 1. September 2004 als auch zum 1. August dieses Jahres deutlich unter den gestiegenen Bezugskosten geblieben ist.
Ich würde gerne mal wissen, welcher Kunde, Zeit und Geld hat, selber zu klagen.
wenn der Versorger nicht klagt, wird er wohl die gekuerzten Betraege akzeptieren muessen.
@biene:Der Gesetzgeber ist jetzt dran eideutige Regeln zu schaffen.
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