@ansgar
Beachten Sie jedoch, dass Sie ihren Vorsorger möglichst im Vorfeld informieren. Also die Beträge nicht einfach zurückbuchen, sondern dem Versorger den Grund hierfür mitteilen und ggf. eine eigene Berechnung mitschicken.
Schließlich sollten Sie ihm Gelegenheit geben, möglichst selbst Tätig zu werden - ggf. den Betrag zur Vermeidung von Rücklastgebühren selbst zu erstatten. Das ist zwar eher unwahrscheinlich, Sie müssen sich dann aber auch nicht vorhalten lassen, eigenmächtig gehandelt zu haben. Immerhin konnte ihr Versorger bisher ja nicht ahnen, dass Sie die Preise nicht akzeptieren.
Soviel Mühe muss m.E. sein, um einen einigermaßen fairen Umgang zu gewährleisten. Und darüber hinaus sind Sie ja grundsätzlich bereit, den strittigen Betrag zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis hierfür würde ausreichen ... Solange dieser jedoch auf sich warten lässt, zahlen sie nur den alten Preis.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.