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Autor Thema: EnWG und Quersubventionierung  (Gelesen 2388 mal)

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Offline kamaraba

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EnWG und Quersubventionierung
« am: 24. Januar 2006, 20:44:21 »
Das EnWG 2005 schreibt ja u.a. eine „preisgünstige“ Versorgung in §1 vor.
In EnWG § 2 werden die Versorgungsunternehmen dazu verpflichtet.

Viele Stadtwerke subventionieren mit Ihren üppigen Gewinnen andere defizitäre Eigenbetriebe quer.

Verbietet sich das nicht gerade durch das EnWG?

Ergibt sich hierzu eine strafrechtliche Relevanz?

Bin mal auf Antworten der Experten gespannt.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Cremer

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EnWG und Quersubventionierung
« Antwort #1 am: 24. Januar 2006, 22:58:57 »
@kamaraba,

dies sind wir in Bad Kreuznach am ausloten
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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