Hallo Forumsfreunde,
es ist immer die Rede vom \"Offenlegen der Gaspreiskalkulation\" und vom \"Nachweis der Billigkeit\" der Gaspreiserhöhung.
Kann mir mal jemand bitte sagen, in welchem Umfang der Nachweis der Billigkeit erbracht werden muß? Langt es, wenn mir der Einblick in das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers gewährt wird und der Gaspreis nach Einkaufspreis, Steuern und Eigenanteil aufgesplittet dargestellt wird?
Meine Stadtwerke schreiben mir, daß der Einkaufspreis seit 2004 von 2,11 über 2,44 / 2,58 / 3,01 auf 3,39 ct/kWh gestiegen ist. Selbst haben sie nix erhöht und nun ist alles billig und nun zahl mal bitteschön....
Muß ich Erhöhungen durch E-ON an die Stadtwerke als gottgegeben hinnehmen und den höheren Preis zahlen. Wird der durch die Zwischenstation Stadtwerke auf einmal \"billig\" im Sinne des §315?
Da es ziemlich viele Stadtwerke-Kunden geben wird, und ca. 60 % bei E-ON einkaufen, sieht es mit dem Protest ja wohl ziemlich besch...ade eigentlich aus. Was soll man nun tun???
Vielen Dank für Tipps im voraus.