Hallo Forum,
die Stadtwerke Burscheid haben ihren Arbeitspreise seit 31.12.2004 von brutto 4,71 auf 6,13 ct/kWh (Jan.2006) erhöht. Das sind mal eben knapp über 30%. Ich habe bisher nur den Preis vom Stand 2004 bezahlt und mich af §315 mit Musterschreiben bezogen.
Die Stadtwerke haben mir nun ziemlich umfangreich zurückgeschrieben und reden von \"Vertrauen zurückgewinnen\" etc. indem man mir Zeitungsartikel kopierte und Einblick in Gutachten eines Wirtschaftsprüfers in den Geschäftsräumen gewähren will. Außerdem wurde mir eine Tabelle zugeschickt, die einen Anteil von 1,07 ct/kWh ab Jan. 2006 gegenüber 1,13 ct/kWh in 2004 ausweist. Demnach hätten die Stadtwerke sogar Ihren Eigenanteil gesenkt.
Man schreibt mir, daß damit der Nachweis der Billigkeit erbracht wäre. Kann mir mal jemand bitte sagen, in welchem Umfang der Nachweis der Billigkeit erbracht werden muß? Langt es, wenn mir der Einblick in das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers gewährt wird und der Gaspreis nach Einkaufspreis, Steuern und Eigenanteil aufgesplittet dargestellt wird?
Mir wird nun nahegelegt, da der Nachweis der Billigkeit erbracht wäre, doch meine Rechnung und die erehöhten Abschläge zu zahlen. Was also tun?? Bin ich im Unrecht, wenn ich weiterhin nicht zahle?? Muß ich Erhöhungen durch E-ON als gottgegeben hinnehmen und den höheren Preis zahlen. Wird der durch die Zwischenstation Stadtwerke auf einmal \"billig\" im Sinne des §315? :?
Dabei liegt dieser Preis für Kunden der Erdgasversorgung Oberleichlingen aufgrund einer höheren Konzessionsabgabe auch noch um 0,03 ct/kWh höher, als für Kunden aus Burscheid. Das Gasnetz gehört, und alles technische incl. der Abrechnung machen jedoch die Stadtwerke Burscheid. Ein Wechsel zu den Stadtwerken Burscheid ist aber angeblich auch nicht möglich???
Ich bin nun ziemlich unsicher, ob ich die Rechnung zahlen sollte. Die Stadtwerke gehören der Stadt Burscheid und die Preistreiber sitzen offensichtlich bei der E-ON. Ich bin der Meinung, das die Stadtwerke sich zusammenschließen sollten und gegenüber E-ON als Großverbraucher mehr Druck machen müssten. Weiß jemand, ob die Stadtwerke sich nicht auch auf dem § 315 berufen können und sogar verpflichtet sind, günstigst einzukaufen?
viel Erfolg weiterhin allen in Ihrem zeitaufwändigen Preiskampf und vielen Dank schonmal für eventuelle Antworten.