Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen

Erdgas Südsachsen

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RR-E-ft:
http://www.vzs.de/UNIQ114778873216606/link226202A.html

RR-E-ft:
Gute Chancen rechnet sich Betz auch bei der Sammelklage von Kunden gegen die Erdgas Südsachsen GmbH aus. Die mündliche Verhandlung werde am 12. September in einem Hörsaal der TU Chemnitz stattfinden, da die meisten der 440 Kläger ihr Erscheinen angekündigt hätten. Mittlerweile gebe es eine Reihe von Präzedenz-Urteilen gegen die Preiserhöhungsklauseln der Versorger, die allesamt für die Verbraucher ausgefallen sein, sagte Betz.

Silla:
Hallo RR-E-ft und alle Forenfreunde,

genau das sind auch meine Informationen!
Die Erdgas Südsachsen behauptete in der letzten Woche aber nun brieflich, das Landgericht Chemnitz habe am 07.04.06 die Preiserhöhung für rechtmäßig erklärt, ohne Aktenzeichen oder nähere Erklärungen. Sie fordert nun daraufhin den Differenzbetrag gemäß der letztjährigen Erhöhung.  
Was ist denn davon zu halten?

Danke im Voraus und viele Grüße!
Silla

RR-E-ft:
@Silla

Am 07.04.2006 gab es in der Sache vom LG Chemnitz allein einen Hinweisbeschluss.

Das Gericht wies darauf hin, dass § 315 BGB Anwendung findet, dass die Angmessenheit der Preiserhöhung möglicherweise durch WP- Testate nachgewiesen sei, also Linie des LG Heilbronn.

Es gab daraufhin noch einen Schriftsatz der Kläger, wonach es sich erstens um Sonderverträge handelt, wie sich schon aus dem WP- Testat ergibt und demnach in den Verträgen eine wirksame Preisanpassungsklausel gem. §§ 305, 307 BGB vorhanden sein muss, an der es fehlt.

Zudem wurde geltend gemacht, dass sich die Billigkeitskontrolle zwingend auf den erhöhten Gesamtpreis zu richten habe, vgl. LG Hamburg vom 05.04.2006 - zudem das WP- Testat überhaupt nicht nachvollziehbar sei und auch nicht ausreicht, da es sich nicht zu den Gesamtkosten verhält.

Soweit wohl der Stand der Dinge.

Das LG Chemnitz hat also bisher klar festgestellt, dass § 315 BGB Anwendung findet und die Preiserhöhung nicht allein mit gestiegenen Heizölpreisen begründet werden kann. Es hat zugleich ausgeführt, dass der Kunde bis zum Nachweis nicht zur Zahlung verpflichtet ist.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Silla:
@ RR-E-ft

Viele herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Also heißt es in jedem Fall abwarten bis September. Ich muss allerdings naiv nachfragen, was ein WP-Testat ist? Ich habe im Internet und hier im Forum auch nichts wirklich Aufschlussreiches darüber entdecken können.
Im Übrigen finde ich es unglaublich, welche Methoden Erdgas Südsachsen anwendet, noch dazu bei langjährigen, stets pünktlich zahlenden Kunden.

Danke und viele Grüße aus dem Vogtland,
Silla

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