Energiepreis-Protest > Stadtwerke Leipzig

Bestpreis Gas Stadtwerke Leipzig von 2001

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alinea:
Leider (!!!) bin ich erst jetzt auf dieses Forum gestoßen und habe gleich eine aktuelle Frage: Ich habe am 18. 12. 2005 einen Brief erhalten, nach dem uns unser Versorger, die Stadtwerke Leipzig, eine Änderung der Erdgaspreise zum 1. 12. 2005 (also rückwirkend!) mitteilt und uns informiert, daß wir seit dem genannten Datum nach den Preisen der \"Grundversorgung Erdgas\" abgerechnet werden. Gleichzeitig bietet man uns das neue Produkt \"Bestpreis Gas 2.0\" an, mit einem Preisvorteil von 3% ggü. dem allgemeinen Tarif. Unser Abschlag wurde von 281,00 Euro auf 342,24 Euro erhöht - eine satte Erhöhung um 21,79%.

Ich nehme zunächst an, daß uns eine Ankündigung dieser Preiserhöhung irgendwann im Herbst nicht erreicht hat. Grund: die Stadtwerke ignorieren seit 2 Jahren beharrlich eine Änderung unserer Hausnummer...

Ich möchte gerne gegen diese Preiserhöhung Widerspruch einlegen, und möchte gleichzeitig wissen, ob ich mich noch rückwirkend auf die noch 2001 vereinbarten Gaspreise beziehen kann:

Grund: Wir haben mit den Stadtwerken Leipzig am 6. 8. 2001 einen Bestpreis Gas mit einer Laufzeit von 2 Jahren und einer  Preisgarantie (!!!) abgeschlossen.
Nach Nr. 6 des Vertrages \"verlängert sich dieser automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird.\"

Der Vertrag ist von den Stadtwerken bisher niemals gekündigt worden.
Ich habe auf eine erste Preiserhöhung am 7.10.2004 nicht reagiert, sondern erst bei einer Preiserhöhung am 05.01.2005 schriftlich widersprochen und um eine Neuberechnung auf Basis der alten Bestpreise von 2001 gebeten. Ich habe auch um Korrektur der Abrechnung von September 2004 gebeten, die ich bis dahin unwidersprochen gelassen hatte (Nachzahlung 104,- Euro)

Daraufhin hat man zunächst erst mal meinen Widerspruch als Kündigung aufgefaßt und mir mitgeteilt, daß man mich numehr zum Allgemeinen Tarif abrechnen würde.  

Ich habe im Februar 2005 dieser Einstufung erneut wiedersprochen, mich auf den vereinbarten Bestpreis bezogen, habe eine Kürzung der Abschlagszahlungen um 10% angekündigt und erneut um eine korrekte Neuberechnung für 2004 gebeten. Die habe ich natürlich nicht bekommen, sondern ein freundlicher Herr der Stadtwerke hat mich angerufen, und mir wortreich erklärt, daß natürlich die damals festgelegten Preise nur für die 2 Jahre als Preisgarantie gegolten haben und sie mich auch nicht erneut mit diesen Preisen abrechnen können. Er hat mir dann \"netterweise\" angeboten, mich trotzdem weiter im neuen Bestpreis Gas statt im allgemeinen Tarif abzurechnen, und mir als \"Entschädigung\" für das Jahr 08/2003 bis 08/2004 einen Gutschein von 100,- Euro angeboten (was in etwa den Mehrkosten wegen gestiegener Gaspreise entsprach). Darauf habe ich mich dann dummerweise (mündlich) eingelassen, weil mir die Auseinandersetzung zu mühsam erschien. Den Gutschein habe ich dann im September kommentarlos (!) erhalten.

Meine Frage: kann ich mich nun trotzdem noch einmal auf diese Preise von 2001 beziehen (kwh: brutto 4,23ct!!!) - obwohl ich den neuen Bestpreis Gas ab 08/2003 bzw. ab 03/2005 bereits (mündlich!) zugestimmt habe? Wenn ja, wie schreibe ich am besten an die Stadtwerke in Anbetracht der \"Verhandlungen\" und des erhaltenen \"Gutscheines\" (den ich gerne zurückschicken würde)? Kann ich trotzdem noch die bereits zuviel gezahlten Beträge zurückfordern bzw. mit den derzeitigen Abschlägen verrechnen?

Wenn nein: wie gehe ich gegen die jetzt erfolgte Neueinstufung am besten vor und auf welche Preise kann ich mich berufen? Gilt auch hier die Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB - ich denke nein, da individuelle Vereinbarungen vorgehen, so daß auch das Musterschreiben nicht wirklich paßt.

Unsere Preise bis 08/2003 als Festpreisgarantie:
4,23ct/kwh

ab 08/2003:
lt. Abrechnung 4,41ct/kwh (habe nie eine Preiserhöhung oder ein Preisblatt erhalten)

die Preise ab 1. Dezember 2004:
lt. Preiserhöhung vom 07.10.2004:
4,64ct/kwh

die Preise ab 1. März 2005:
lt. Preiserhöhung vom 05.01.2005
4,99ct/kwh

die Preise ab 1.12. 2005:
6,09ct/kwh im Bestpreis bzw.
7,71ct/kwh im Allgemeinen Haushaltstarif bzw.
6,55ct/kwh als Vollversorgungsvertrag bei Abschluß eines 1-Jahresvertrags!!! Das sind alleine gegenüber dem letzten Preis von März 2005 Erhöhungen um 22%, 41% bzw. 66% - je nach Einstufung.

Selbst beim neuen Bestpreis beträgt der Preis 6,09ct/kwh - immerhin auch noch 44% mehr als 2001 mit 4,23ct. Absolut inakzeptabel. Ich möchte aber in jedem Fall nicht mehr als die 4,99ct von März 2005 zahlen müssen, das ist schon teuer genug!

Würde mich über ein paar Tips freuen, habe schon viel im Forum gestöbert aber zu dieser speziellen Situation nichts gefunden. [/b]

RR-E-ft:
@alinea

Ein Vertrag gilt so lange, bis er wirksam gekündigt wird.

In dem alten Vertrag ist sicher eine sog. Schriftformklausel enthalten, so dass eine lediglich  mündliche Neuvereinbarung unwirksam ist.

Legen Sie gegen alle Preiserhöhungen gegenüber den ursprünglich vereinbarten Preisen und gegenüber den geforderten Gesamtpreise rückwirkend entsprechenden Widerspruch ein.

Benutzen Sie unbedingt den Musterbrief von www.energienetz.de wegen der darin enthaltenen juristischen Formulierungen.

Zahlen Sie sodann nur die alten Preise und machen Sie die Gegenrechnung auf.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@alinea,

ich kenne den Vertrag nicht.

Aber, der Vertrag mag ja zwar 2 Jahre laufen mit Preisgarantie. Es steht aber garantiert drin, dass bei der Verlängerung auch eine Preisanpassung möglich ist und der neue Preis dann wiederum 2 Jahre läuft.

anderenfalls ist es so wie alle Sonderverträge für die Versorgung mit Primärenergie zum Heizen, d.h .gemäß vereinbarten Fristen oder Quartale kann der Versorger den Preis anheben.

Der Preisunterschied von 3% des Bestpreistarifes zu dem Allgemeinen Tarif ist ja auch wahrlich nicht groß.

Hatte man Ihnen nur eine Preisgarantie für die ersten zwei jahre Laufzeit des Vertrages zugesichert, also \"geködert\". Danach werden die Preise jährlich einmal? oder mehrfach? gemäß Vertrag angehoben?

Cremer:
@alinea,

habe mal gerade auf der Internetseite der SWL nachgeschaut.

Der Bestpreis besagt nur einen 3%tigen Preisvorteil,

Die SWL stuft Sie dann automatisch in die \"beste\" Preisstufe, sprich Tarif, ein.

Von Preisgrantie ist da keine Rede.

Gilt auch nur, wenn Sie Strom beziehen.

Also alles etwas Augenwischerei, genau nach dem Motto auf der Internetseite

\"Das könnte Ihnen so passen\"

Der Spruch ist wirrklich zutreffend !!

RR-E-ft:
@Cremer

Wenn Sie den Inhalt des Vertrages gar nicht kennen, sollten Sie dazu auch keine Aussagen treffen.

Weshalb sollte die heutigen Angaben auf der Website noch den Inhalt der Verträge aus 2001 wiedergeben?

Seinerzeit war die Wettbewerbsposition noch eine andere, Verträge möglicherweise weit günstiger.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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