Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg
Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag
Eternity313:
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe wie viele Rhenag-Kunden Ende Dezember 2005 eine Gaspreiserhöhung zum 01.01.2006 erhalten. Gegen die Erhöhung zum 01.10.2005 habe ich schon per Musterbrief Einspruch erhoben. In diesem Zug hatte ich auch das Lastschriftverfahren gekündigt und einen Dauerauftrag über den vor dem 01.10.2005 gültigen Abschlag eingerichtet.
Was passiert in dem Fall, dass die Abschläge, wenn sie in der Jahresabrechnung aufsummiert werden, nach der Abrechnung über die vor dem 01.10.2005 gültigen Gaspreise ein Guthaben zu meinen Gunsten ergeben? Muss ich die Differenz dann zurückfordern? Oder kann ich den Dauerauftrag so lange aussetzen, bis das Guthaben aufgebraucht ist?
Hinzu kommt noch die Tatsache, dass wir seit dem 01.11.2005 einen Kaminofen haben und sich jetzt schon absehen lässt, dass die momentanen Abschläge unweigerlich zu einem Guthaben führen werden. Wenn ich den Verbrauch von Sommer bis Sylvester 2004 mit dem Verbrauch von Sommer bis Sylvester 2005 überschläglich vergleiche, zeichnet sich eine Einsparung von 33% ab.
Da ich gerade den Widerspruch gegen die neuerliche Gaspreiserhöhung zum 01.01.2006 verfasse, liegt es nahe, weitere Schritte zum obigen Problem direkt mit anzusprechen.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank schon im Voraus,
Eternity313
Cremer:
@Eternity 313,
Sie haben leider versäumt die Abschläge einzulürzen.
Das ausstehnde Guthaben nach Berechnung des Versorgers wird Ihnen erstattet (Auszahlung oder Verrechnung).
Das darüberhinausgehende Gurthaben, welches Sie aufgrund der altebn Preise errechnet haben, erhalten Sie nicht, sie können dies auch nicht verrrechnen.
Sie wären auf einen Rückforserungsprozess angewiesen, der wahrscheinlich gegen Sie entschieden wird.
Also Neue Runde neues Glück bei der jetzigen Abrechungsperiode.
Sofern die Abrechnung noch nicht erfolgt ist (Glück :D ), dann sollten Sie umgehend die Abschläge minimieren. Dazu müßten eine Hochrechnung machen, wieviel Gas Sie in diesem Zeitraum unter Berücksichtigung des jetzt verminderten Verbrauches verbrauchen würden. Nehmen Sie die Gradtagzahlen zur Hand.
Sie müßen,um auf alle Fälle die volle Rückerstattung nach Ihrer Berechnung auf den alten Preisen zu erlangen, eine Nachzahlung haben.
Monaco:
@Eternity313
Schicken Sie ihrem Versorger ruhig ihre \"Neuberechnung\" mit Hochrechnung auf das Abrechnungsjahr sowie Begründung für den Minderverbrauch. Teilen Sie ihm mit, dass Sie die Abschläge in einem Maße kürzen möchten, so dass Sie insgesamt angemessene Beträge - bis zum Nachweis der Billigkeit jedoch nur auf Preisbasis 09/04 - entrichten.
Ich perönlich würde so rechnen:
Voraussichtliche Jahreskosten minus bisher entrichtete Abschläge geteilt durch Restmonate bis zur Jahresabrechnung. (z.B. 1.200,- € - (4 * 130,- € = 520,- €) = 680,- € : 8 Restmonate = 85,- €).
Sodann den Dauerauftrag auf 85,- € ändern. U.U. sollten Sie ihrem Versorger auch noch etwas Zeit geben, um auf ihre \"Neuberechnung\" zu reagieren. Erst nach z.B. 4 Wochen den Dauerauftrag umstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Eternity313:
@ Cremer:
Die Rechnungsstellung erfolgt laut meinem Liefervertrag 1x jährlich. Meine letzte Rechnung erhielt ich im Juli 2005, so dass mit einer nächsten Rechnung erst im Juli 2006 zu rechnen ist.
Dass heisst, dass ich jetzt schleunigst die Abschläge reduzieren muss. Sie sprachen von Gradtagzahlen für die Überschlagung des Verbrauchs. Wie funktioniert das?
Ich weiss nämlich nicht genau, wie ich den voraussichtlichen Jahresverbrauch schätzen soll, gerade unter dem Aspekt Kaminofen. Ich habe da halt nur den bereits oben erwähnten Vergleich.
Eternity313
rlc:
Lesen Sie monatlich den Zähler ab und machen eine Zwischenrechnung nach alten Preisen. Dann werden Sie sehen, wie hoch die Abschläge sein sollten.
Lesen sie für einen Monat oder Woche täglich den Zähler ab, dann werden sie einen Überblick bekommen, wieviel sie ein \"warmer\" oder \"kalter\" Wintertag an Gasverbrauch kostet.
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