@Fricke,
wie schon in meiner Fragestellung angeführt:
Mir geht es nicht um die exkte Höhe/Differenz. Diese wird sich vermutlich schätzungsweise unter 10€ bewegen.
Mir geht es ums Prinzip, ob dies vertraglich/rechtlich zulässig ist, dass keine onlinemeldung am 31.12.05 bzw. tel. Meldung am 2.1.2006 möglich ist. Die SW KH haben nämlich bereits den Vorgang der Rechnungslegung für alle 60.000 Kunden eingeleitet, damit die Rechnungen logistisch/postalisch den Kunden am 2. oder 3.1.06 vorliegen werden/sollen.