Sehr geehrter Herr Fricke,
Am 30.08.2005 habe ich von der E.ON Avacon wissen wollen, in welcher Höhe die Preisanteile EEG und KWKG abgerechnet werden. Erst jetzt nach einem Einspruch gegen meine Jahresabrechnung erhielt ich folgende Aus-
führungen:
Ich zitiere Auszugsweise:
Das \"Gesetz für den Vorrang erneuerbaren Energien\" - EEG gilt seit dem 1.4.2000. Sein politisches Ziel ist es, den Anteil von Strom aus umwelt-
freundlicher Energie für die Stromerzeugung wirksam zu fördern. Dafür setzt das EEG Mindestpreise fest, zu denen Energiedienstleister Strom aus regenerativen Quellen abnehmen müssen, auch wenn sie aus anderen Quellen preiswerter einkaufen könnten. Die daraus entstandenen Mehrbelastungen fallen je nach Region sehr unterschiedlich aus. Darum bestimmt das EEG, die Gesamtbelastung solle bundesweit gleichmäßig ver-
teilt werden. Im Endergebnis führt dies zu einer politisch gewollten Erhö-
hung der Stromkosten in Deutschland.
Das \"Gesetz zum Schutz aus Kraft-Wärme-Kopplung\"(KWK Gesetz) ist im Mai 2000 in Kraft getreten. Dessen Ziel ist es, den Anteil von Strom aus umwelt- und ressourcenschonenden KWK Anlagen zu verdoppeln und den Erzeugungspreis zu sichern. Auch diese Belastung soll gleichmäßig auf alle Netzbetreiber und damit auf deren Kunden umgelegt werden.
Das KWK-Gesetz wurde am 01. April 2002 durch das KWK-ModG (Kraft-
Wärme-Kopplung-Modernisierungsgesetz) ersetzt. Der unter den Netzbetreibern uneinheitliche KWK-Zuschlag wurde ersetzt durch einen verbrauchsabhängigen Zuschlag, der nun für alle Netzbetreiber gleicher-
maßen gilt. Es werden drei sogenannte \"Letztverbrauchergruppen\" unter-
schieden.
Zitat Ende.
Meine Frag nach der Höhe der Einzelbeträge wurde nicht beantwortet. Auch gab man mir keine Angaben zur Abrechnung und Fälligkeit.
Ich will die Jahresabrechnung um die Belastung aus EEG und KWKG mindern. Einspruch gegen die Strompreiserhöhungen und die Belastungen aus KWKG und EEG habe ich nach § 315 BGB am 5.9.2005 bei der E.ON Avacon eingelegt.
Gilt die Aussage noch, daß erst nach endgültiger Abrechnung durch VDN eine Zahlung fällig wird und vom VU angefordert werden kann?
Ich kürze dann mit dem Hinweis, nach einer Abrechnung und Aufforderung zu zahlen.
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