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Autor Thema: Erneute Preiserhöhung: Erneuter Widerspruch erforderlich?  (Gelesen 5602 mal)

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Offline Unsigned

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Erneute Preiserhöhung: Erneuter Widerspruch erforderlich?
« am: 29. Dezember 2005, 10:55:19 »
Hallo zusammen,

unser Versorger hat mit Wirkung vom 1.10.05 noch einmal die Gaspreise erhöht (Preisunterschied zwischen 30.9.04 und 1.10.05: stolze 35%!). Den Erhöhungen zum 1.10.04 und 1.1.05 hatte ich ja, wie hier berichtet, in einem Aufwasch widersprochen und nur 2% Erhöhung gegenüber den Preisen vom 30.9.04 akzeptiert. Muss ich nun der erneuten Erhöhung noch einmal explizit widersprechen oder genügt es, wenn ich die nächte Rechnung Ende April mit Hinweis auf meinen bereits erfolgten Widerspruch auf das Niveau vom 30.9.04 +2% einkürze?

Vielen Dank!

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Offline Cremer

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Erneute Preiserhöhung: Erneuter Widerspruch erforderlich?
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2005, 11:01:05 »
@unsigned,

war bereits hier mehrfach gesagt worden.

es ist besser gegen jede Preiserhöhung \"gebetsmühlenhaft\" nochmals Widerspruch einzulegen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Unsigned

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Erneute Preiserhöhung: Erneuter Widerspruch erforderlich?
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2005, 11:11:43 »
@Cremer,

danke sehr und sorry für eine \"alte\" Frage... Manchmal sehe ich in der Informationsfülle vor Bäumen den Wald nicht mehr!

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Offline rlc

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Erneute Preiserhöhung: Erneuter Widerspruch erforderlich?
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2005, 14:13:30 »
2-prozentige Erhöhung ist auch nicht unbedingt nötig.

 

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