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Autor Thema: gekürzte Gasrechn. in Nebenkostenabrechnung unseres Mieters  (Gelesen 3735 mal)

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Offline silverblue

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gekürzte Gasrechn. in Nebenkostenabrechnung unseres Mieters
« am: 28. Dezember 2005, 22:00:57 »
Wir bewohnen ein Haus (Eigentum) mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung haben wir vermietet.

Gegen die Gaspreiserhöhung zum 1.1.2005 haben wir die Unbilligkeit erklärt. Die kürzlich eingegangen Rechnung für das Jahr 2005 haben wir entsprechend gekürtz. Die Reaktion der Stadtwerke steht noch aus.

Nun zu meiner Frage:
Wie dürfen/können/sollten wir die gekürzte Gasrechnung in der Nebenkostenabreichung unseres Mieters berücksichtigen?

Sollten wir den Rechungsbetrag der Stadtwerke ansetzen, obwohl wir für 2005 weniger an die Stadtwerke überwiesen haben? Nach endgültiger Entscheidung könnte der vom Mieter zu vielgezahlte Betrag von uns an den Mieter erstattet werden.

Wir könnten auch den gekürzten Rechnungsbetrag in der Nebenkostenabrechnung ansetzen. Aber es wäre schließlich möglich, dass die Stadtwerke tatsächlich die Notwendigkeit der Preiserhöhung nachweisen. Dann müssten wir an den Mieter eine Nachforderung stellen.

Hat jemand bei diesem Thema Erfahrungen? Hat jemend eine Tipp für eine Info-Quelle?

Danke und Gruß
Silverblue

Offline Cremer

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gekürzte Gasrechn. in Nebenkostenabrechnung unseres Mieters
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2005, 22:29:51 »
@silverblue,

ich habe in der einen Liegenschaft alle 3 Mieter schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass ich die Abschläge für die Gasheizung gekürzt und die Jahresrechnung zum 31.12.2005 entsprechend kürzen werde. Den verminderten Betrrag habe ich bei der Angabe für Minol (Wärmemessfirma) angesetzt.

Dies macht pro Mieter etwa 100 € weniger Belastung aus.

Gleichzeitig habe ich jedoch auch geschrieben, dass, sollte eine gerichtliche Nachforderung kommen, ich leider gezwungen bin, den/die noch ausstehenden Beträge nachzufordern.

Meine Mieter sind im Gleichklang mit mir, zumal zwei davon auch in der BIFEP sind und für ihren Kleinstabnehmertarif (Etagenwarmwasserbereitung und Kochen) ebenfalls Widerspruch eingelegt haben.

Letztlich bleibt es Ihnen überlassen, wie Sie verfahren. Überzeugen Sie Ihre Mieter und machen eine schriftliche Vereinbarung über ggf. Nachforderungen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Graf Koks

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gekürzte Gasrechn. in Nebenkostenabrechnung unseres Mieters
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2005, 23:02:16 »
@Cremer
@Silverblue:

Kosten in eine Heiz- / Betriebskostenabrechnung einzustellen, die faktisch nicht anfallen bzw. nicht geleistet werden, halte ich für eine heikle Angelegenheit. Ich würde den Mieter eher auf die Möglichkeit einer Nachforderung durch das Versorgungsunternehmen hinweisen (schlimmstenfalls von der Kaution abzuziehen) und auch die Abschläge nach dem vom Versorgungsunternehmen angesetzten Preis kalkulieren. Damit begrenzen Sie Ihr Risiko, im Falle einer tatsächlichen Nachforderung auf der Differenz sitzen zu bleiben.

Eine Nachberechnung ist nach §556 Abs. 3 S. 2 BGB auch noch später möglich. Es sollte aber dringend ein Vorbehalt in die Abrechnung aufgenommen werden, um dem möglichen Einwand der Verwirkung bei einer späteren Nachbelastung entgegenzutreten.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

 

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