@silverblue,
ich habe in der einen Liegenschaft alle 3 Mieter schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass ich die Abschläge für die Gasheizung gekürzt und die Jahresrechnung zum 31.12.2005 entsprechend kürzen werde. Den verminderten Betrrag habe ich bei der Angabe für Minol (Wärmemessfirma) angesetzt.
Dies macht pro Mieter etwa 100 € weniger Belastung aus.
Gleichzeitig habe ich jedoch auch geschrieben, dass, sollte eine gerichtliche Nachforderung kommen, ich leider gezwungen bin, den/die noch ausstehenden Beträge nachzufordern.
Meine Mieter sind im Gleichklang mit mir, zumal zwei davon auch in der BIFEP sind und für ihren Kleinstabnehmertarif (Etagenwarmwasserbereitung und Kochen) ebenfalls Widerspruch eingelegt haben.
Letztlich bleibt es Ihnen überlassen, wie Sie verfahren. Überzeugen Sie Ihre Mieter und machen eine schriftliche Vereinbarung über ggf. Nachforderungen