Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vorwurf d. Unbilligkeit bei Preisänderungsklausel im Vertrag  (Gelesen 6475 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Matthias Zieger

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Hallo ihr Kämpfer da draußen,

mal sehen ob mir jemand bei meinem Problem helfen kann.

Ich bin bei meinem Gasversorger vertragsmäßig seit 1998 mit einem Sondervertrag gebunden. In diesem steht im § 2 drinnen: Zitat \"Die GASO ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der GASO erfolgt.\"
Die GASO hat nun zum 01.06.2005, sowie zum 01.11.2005 und neu zum 01.01.2006 die Gaspreise erhöht. Ich habe bereits bei der Erhöhung zum 01.06.2005 den Vorwurf wegen Unbilligkeit nach § 315 BGB geltend gemacht und auch die entsprechende Jahresabrechnung vom 12.09.2005 gekürzt.
Jetzt habe ich irgendwo gelesen (wenn ich nur wüßte wo?), dass der Vorwurf der Unbilligkeit im Falle des Vorhandenseins einer Preisänderungsklausel im Vertrag nicht geltend gemacht werden kann.
Ich müßte also erstmal die Unwirksamkeit dieser Preisänderungsklausel im Vertrag (z.B. wegen Unkonkretheit) nachweisen um dann den Vorwurf der Unbilligkeit aufrecht erhalten zu können.
Gleichzeitig habe ich auf der Seite der Verbraucherzentrale Sachsen gelesen, dass das Risiko besteht, dass die GASO den Sondervertrag fristgemäß kündigt und ich damit in den teureren Grundtarif falle.
Desweiteren hat die GASO die neuen Erhöhungen mit dem Wortlaut: Zitat: \"...durch eine Preissteigerung des Vorlieferanten erhöht sich der Gasbezugspreis der GASO zum 01.01.2006 um 0,5127 Cent/kWh. Diese Preissteigerung gibt die GASO ab 01.01.2006 mit 0,51 Cent/kWh an ihre Kunden weiter.\" Defacto wird die Preisteigerung also nur als \"durchlaufender Posten\" und von der Kalkulation losgelöst dargestellt. Ist der Vorwurf der Unbilligkeit trotzdem rechtlich haltbar und muß ich gegen die beiden Erhöhungen zum 01.11.2005 bzw 01.01.2006 wieder extra Widerspruch anmelden?

So das wars erstmal

Mit Grüßen aus dem Sachsen

MZ per X

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Vorwurf d. Unbilligkeit bei Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2005, 15:55:01 »
@Matthias Zieger,

schauen Sie mal zunächst in Ihren Vertrag rein. Sind die GASO berechtigt, den Preis monatlich zu ändern? Bei mir stehen fixe Termine drin, jeweils der 1. zum Quartalbeginn. dann würde der 1.11.05 nicht passen.

Mit der Argumentation der GASO wollen die sich  \"reinwaschen\", von wegen durchlaufender Posten!!

Extraschreiben als Widersprüche gegen die Erhöhungen zum 1.11.05 und 1.1.06 sind angebracht.

Kündigung eines Sondervertrages ist rechtlich nicht wirksam, denn dies ist der Vertrag, der Sie mit günstigstem Preis/Tarif zum Heizen beliefert. (§1 des EEG)  Da irrt vermutlich die VBZ Sachsen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Matthias Zieger

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Vorwurf d. Unbilligkeit bei Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2005, 15:58:50 »
Ein konkreter Termin zu welchen Erhöhungen möglich sind steht nicht drin. Das Vertrag und der angegebene Vertrag endet mit dem von mir genannten Zitat.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Vorwurf d. Unbilligkeit bei Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #4 am: 28. Dezember 2005, 16:02:02 »
@Matthias Zieger

Gehen Sie bitte dem von mir angegebenen Link nach und lesen Sie dabei insbesondere das BGH- Urteil vom 21.09.2005 zu Preisanpassungsklauseln. Gerade auch, weil keine Termine ganennt sind, ist die Klausel intransparent.

Wir können das Thema Enso/ Gaso/ Höchstpreise in Sachsen  hier nicht immer wieder neu wälzen, wofür um Verständnis gebeten wird.

Bitte auch immer die Suchen- Funktion verwenden.

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1925

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2129

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz