Energiepreis-Protest > Mainova
Nachträgliche Kürzung der Abschlagszahlungen
Schwalmtaler:
Moin unsigned,
wenn ich die AGB`s und die Ausführungen von Herrn Fricke und GrafKoks richtig verstanden habe, muss der Versorger aufgrund des nachweislichen Minderverbrauches die Abschlagsreduzierung vornehmen.
Teilen Sie dem Versorger den letztjährigen Gesamtverbrauch und den bisherigen mit. Dann kann dieser die Richtigkeit ihrer Angaben nachvollziehen. Bei mir hat mein Versorger sogar ohne diese Angaben die Abschlägereduziert - allerdings habe ich diese von Beginn an so \"beantragt\" -. Machen Sie dem Versorger die Musterrechnung mit zu erwartendem Gasverbrauch und altem Preis, teilen ihm die entsprechende Kürzung mit und Beschränken sie die Einzugsermächtigung auf diesen Betrag. Sollte er nicht darauf eingehen, richten sie eben einen entsprechenden Dauerauftrag aus.
Unsigned:
@alle,
vielen Dank nochmal. Ich werde also die Kürzung der Abschlagszahlungen wie vorgeschlagen betreiben und hier berichten.
Bis dann!
Unsigned
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