Energiepreis-Protest > Mainova
Nachträgliche Kürzung der Abschlagszahlungen
Unsigned:
Hallo zusammen,
da ich aktuell viel unterwegs bin, habe ich auch einen deutlich reduzierten Gasverbrauch. Damit sind auch meine bereits wg. § 315 gekürzten Abschlagszahlungen deutlich zu hoch (nach aktuellem Stand ca. 250 € Überzahlung). Ich möchte daher - und weil Überzahlungen nicht mit neuen Abschlägen verrechnet werden dürfen - die bis zur nächsten Rechnung noch anstehenden drei Abschlagszahlungen so weit reduzieren, dass es am Ende in etwa aufgeht. Das EVU würde ich hiervon vorab in Kenntnis setzen. Ist das ein gangbarer Weg? Gibt es besondere Gegebenheiten zu beachten?
Vielen Dank und schon jetzt einen guten Start ins Neue Jahr!
Beste Grüße
Unsigned
Cremer:
@unsigned,
richtig,
teilen Sie dem Versorger dies mit, warum der Verbrauch zurückging.
Machen Sie ihm einen Vorschlag der gekürzten drei verbleibenden Abschlägen inkl. des Widerspruches auf den jetzigen Tarifpreis.
RR-E-ft:
Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
Unsigned:
@alle,
vielen Dank! Wenn ich den bereits vorhandenen Thread richtig verstehe, bin ich in gewisser Weise auf das Entgegenkommen des EVU angewiesen, da es anscheinend keinen Anspruch auf Abschlagszahlungen gibt, die dem aktuellen Verbrauch entsprechen. Dass ich eine Überzahlung wegen des laufenden Widerspruchs vermeiden will, ist denen ja auch klar, so dass sie sich kaum darauf einlassen werden. Oder müssen sie sich der Tatsache beugen, dass sie keinen Anspruch auf eine absehbare Überzahlung haben?
Dank und Gruß
Unsigned
Cremer:
@unsigned,
machen Sie einen Vorschlag und kürzen die Abschläge.
Die werden dan irgendwie reagieren müssen.
Nach § 315 dürfen die nicht die Versorgung einstellen, also bleibt denen nur der Klageweg.
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