Energiepolitik > Preismeldungen
E.ON macht Gaspreise transparenter
Cremer:
@Fricke,
eins verstehe ich nicht ganz:
http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung_16ew2a5/kostenkalkulation_2005.html
Da werden 0,73 Ct/kh an Umsatzsteuer genannt, bezogen auf den Verkaufspreis.
Wo ist denn die Umsatzsteuer (Vorsteuer) für den Bezug von Gas.
Der Versorger zahlt doch nur die Differenz zwischen der Einfuhrumsatzsteuer (Vorsteuer) und der Umsatzsteuer für den Erlös.
Wenn E.ON schon staatliche Kosten in einer Tabelle extra aufführt, müßte auch die Einfuhrumsatzsteuer als Minus oder nur die Differenz aus beiden aufgeführt werden, denn nur diese zahlt E.ON.
Diese werden/sind also in den Bezugskosten versteckt!!!
Damit liegt keine Offenlegung der Kalkulation vor !!!
Es werden hier Einzelposten bewußt vermengt.
Die erstattete Vorsteuer muss hier in der Darstellung wohl als versteckter Gewinn deklariert werden.
RR-E-ft:
@Cremer
Die Vorsteuer ist ein interessanter Punkt.
Ich glaube jedoch nicht, dass man plump die Bruttobezugskosten inklusive Umsatzsteuer in Ansatz gebracht hat.
Das würde sofort auffallen.
Gehen wir also davon aus, dass es sich um Nettobezugskosten handelt.
Allerdings ist die genannte Konzessionsabgabe wohl weit zu hoch. Diese beträgt bei Heizgaskunden, die aufgrund eines sog. Normsondervertrages versorgt werden, nicht 0,20 Cent/ kWh, sondern lediglich 0,03 Cent/ kWh.
Das ist überall so. Alle anderen E.ON - Filialen nennen denn auch zutreffend die 0,03 Cent/ kWh als Konzessionsabgabe.
Die Kunden sollten versichert sein, dass im Versorgungsgebiet der E.ON Westfalen Weser keine anderen Konzessionsabagesätze, die in der KAV geregelt sind, gelten.
Sollte E.ON Westfalen Weser tatsächlich zu hohe Konzessionsabgaben leisten, ohne dazu verpflichtet zu sein, hat man dieses unternehmerische Risiko selbst zu tragen und kann es nicht den Kunden überhelfen.
Denn die Preise müssen den Kosten bei energiewirtschaftlich- rationeller Betriebsführung entsprechen, so dass überzahlte Konzessionsabgaben ein Privatvergnügen der E.ON- Filiale wäre.
Zutreffend ermittelt man alle tatsächlichen und kalkulatorischen Kosten, kommt zu einem Nettopreis und bekommt die Bruttoverkaufspreise durch Hinzufügung der Mehrwertsteuer.
Also:
Nettopreis * 1,16 = Bruttoverkaufspreis.
Allerdings fällt auf, dass die Vertriebsmarge schon in den Nettopreisen stecken muss und sich nicht erst nach der Mehrwertsteuer ergeben kann.
Das Zahlengerüst erscheint deshalb fragwürdig.
Die Umsatzsteuer aus dem Bruttorechnungsbetrag ist ein durchlaufender Posten, der an den Fiskus weitergereicht wird.
Ich komme bei einem Bruttopreis von 5,26 Cent/ kWh auf einen Nettopreis von 4,53 Cent/ kWh.
Bei berichtigter Konzessionsabgabe und sonst gleichen Kosten betragen die Kosten 4,55 Cent/kWh.
Die vorgebliche Unterdeckung betrüge dann nicht 0,19 Cent/kWh, sondern eher 0,02 Cent/ kWh.
Mit den genannten Preisen sollen bereits alle Kosten abgedeckt sein.
Die genannten Preise sind wohl die Arbeitspreise.
Nun zahlen die Kunden jedoch nicht nur Arbeitspreise, sondern wohl auch Grundpreise, denen jedoch keine Kosten mehr gegenüberstehen können, wenn diese schon vollständig mit den Arbeitspreisen abgedeckt sein sollten...
Der Grundpreis wäre dann noch einmal zusätzlicher reiner Gewinn, der durch die Anzahl der Kilowattstunden dividiert und sodann der Vertriebs- Marge zugeschlagen werden müsste.
Womöglich habe ich es aber auch falsch verstanden.
Vielleicht kann Hennessy zu den Preisen seiner Wettbewerber eine Aussage treffen.
Angenommen, man hätte sich etwa bei den Konzessionsabgaben vertan. Immerhin gab es schon wiederholt Softwarefehler....
Im Anbetracht der insgesamt abgesetzten Erdgasmenge im Jahr würde das dann wieviel ausmachen?
Der Gasabsatz soll nach Unternehmensangaben 4.147 GWh im Jahr betragen.
Umrechnen in kWh und dann noch mit der kleinen Differenz multiplizieren.
Vielleicht hat Helge schnell das Ergebnis für uns parat.
Jedoch- wie auch immer -
Das Zahlengerüst ist niemals die Offenlegung der Kosten- und Gewinnkalkulation aufgrund der Handelsbilanz.
Ich bin mir auch nicht sicher mit den Bezugspreisen:
Das Erdgas wird kontinuierlich bezogen. Herr Villis hatte der Presse gesagt, die Vorlieferanten würden stets und ständig und somit viel schneller ihre Preise erhöhen, was an der Kopplung an Rohölpreise liege.....
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/nw291205.htm
Da die Vorlieferanten von Eon Westfalen Weser Verträge mit den Gasproduzenten auf der Basis einer Bindung an den Rohölpreis hätten, so Villis, würden deren Preissteigerungen immer sofort an die Energieversorgungsunternehmen weiter gegeben. 16 Prozent des an die Endkunden vertriebenen Erdgases stamme von der Konzern eigenen Eon Ruhrgas; 52 Prozent beziehe man bei RWE, 17 Prozent bei Exxon Mobil und 8 Prozent bei Shell.
Nun müsste man also wissen, wann von der Gesamtabsatzmenge wieviel von welchem Vorlieferanten zu welchem Preis bezogen wurde, um dann nach einer Mengengewichtung die vor und nach den einzelnen Preiserhöhungen durchschnittlichen Bezugskosten zu ermitteln.
Klar ist nämlich, dass die Bezugskosten über das Jahr nicht stabil waren, sondern sich ständig geändert haben sollen.
Man darf natürlich nicht mit dem letzten Preis rechnen.
Das ist dann wohl schon ein Fall für Herrn Peter Kunze.
Noch eines mutet komisch an:
Nach dem Pressebericht behält E.ON Westfalen Weser den erzielten Gewinn gar nicht selbst, um eigene Investitionen zu tätigen und das Eigenkapital seiner Aktionäre angemessen zu verzinsen, so wie man es normalerweise erwarten würde:
Der Gewinn soll vielmehr bei der Konzernmutter landen, die damit in dies und jenes investiere.....
In dem Pressebericht heißt es dazu:
Die Gewinne setze die Konzern-Mutter zum Ausbau des Leitungsnetzes ein und investiere in die Ausbeutung von Gasvorkommen.
Indessen müssen die notwendigen Investitionen der Konzernmutter doch schon durch die Preise etwa der E.ON Ruhrgas, die einer der Vorlieferanten der Paderborner E.ON- Filiale ist, abgedeckt werden können.
Gerade dafür zahlt doch E.ON Westfalen Weser gerade hohe Bezugspreise an seine Vorlieferanten, wenn man es bis dahin richtig verstanden hatte.
Nach der BGH- Rechtsprechung geht es doch nie um notwendige und angemessene Gewinne einer Konzernmutter, sondern des konkreten Energieversorgungsunternehmens, welches die Kunden beliefert.
Wenn dieses selbst keine notwendigen Investitionen zu tätigen hat, müssen Preise niedriger ausfallen.
Die Endverbraucherpreise dürfen deshalb nie so kalkuliert sein, dass eine Konzernmutter ihre Investitionen abdecken kann.
Wenn man feststellen wollte, ob die Gewinne angemessen sind, hätte sonst wohl auch gleich die Konzernmutter ihre Kosten- und Gewinnkalkulation offen zu legen....
Bisher wird in der Presse der Eindruck vermittelt, E.ON Westfalen Weser verdient so gut wie nichts am Erdgasverkauf, befindet sich in Unterdeckung und zahlt also drauf, liefert dann jedoch - fraglich, woher man es nimmt - Gewinne bei der Konzernmutter ab, die weltweit in Leitungsnetze und die Erschließung von Erdgaslagerstätten investiert......
Und das ganze, obschon E.ON Westfalen Weser nur 16 Prozent des eigenen Erdgasbezuges über die E.ON Ruhrgas realisieren soll.....
Irgendwie will das Bild nicht rund werden:
Ein kommunales Stadtwerk, das ähnliche Preise fordert, hat ja wohl auch keine Konzernmutter, die weltweit investiert.
Herr Cremer müsste sich wundern, was wohl mit den Gewinnen in Bad Kreuznach geschieht....
Da hat Herr Villis möglicherweise noch einige Fragen offen gelassen.
Man könnte sonst den Eindruck gewinnen, die gesamte deutsche Gaswirtschaft sei eine einzige große Familie, die in einen gemeinsamen großen Topf wirtschaftet....
Dann müsste sich jedoch bei Gaspreisprozessen die Auseinandersetzung gar nicht um die Kosten- und Gewinnsituation der einzelnen Gasversorger drehen, sondern um die der gesamten deutschen Gaswirtschaft...
Ebenso nicht nachvollziehbar ist, warum E.ON Westfalen Weser seinen Gasbezug nicht - wie andere Gasversorgungsunternehmen - neu geordnet hat und nun mehr Erdgas von E.ON Ruhrgas bezieht.
Immerhin hatte das Gutachten des Münchner ifo- Instituts zur gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der E.ON/ Ruhrgas- Fusion, welches Herr Professor Sinn seinerzeit präsentierte als Voraussetzung für die seinerzeitige Misnistererlaubnis eben solches prognostiziert.
Das kann dann wohl nur daran liegen, dass E.ON Ruhrgas im Vergleich mit den anderen Vorlieferanten seinem Schwesterunternehmen (oder hinsichtlich der Muttergesellschaft E.ON Energie muss man wohl zutreffender von einer Nichte sprechen) weit ungünstigere Preise bietet, was sich jedoch für Konzerngesellschaften untereinander gar nicht geziemen sollte....
So viele Fragen stellen sich neu, nachdem durch die \"Offenlegung\" nun endgültige Klarheit geschaffen werden sollte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Fricke,
Nein,
ich meine, dem muss wohl so sein.
0,73 Ct sind 16 % von etw 4,6 Ct/kWh, zusammen etwa 5,35.
Anders passt die Angabe in Höhe von 0,73 Ct nicht, weder als Mehrwertsteuer zu den Bezugskosten, noch als Differenzbetrag von Vorsteuer des Einkaufprerises zur Umsatzsteuer des Verkaufspreises.
Dieser Betrag müßte nämlich geringer als 0,73 Ct sein.
Es kann manchmal so plump dargestellt werden !!
Zumindest stimmt die ganze Aufstellung so nicht.
RR-E-ft:
@Cremer
Ich bin immer wieder etwas verblüfft, wie sich ein Techniker mit dem Ungefähren begnügen kann.
Man kann es doch genau nachrechnen:
Bei einem Bruttoverkaufserlös (= Bruttopreis) von 5,26 Cent/ kWh beträgt der Nettoerlös (= Nettopreis) 4,53 Cent/ kWh (= 5,26 : 1,16).
Die Mehrwertsteuer beträgt dabei 0,73 Cent/ kWh (= 5,26 - 4,53).
Und diese 0,73 Cent/ kWh Mehrwertsteuer, die mit den Preisen vereinnahmt werden, sind als Umsatzsteuer an den Fiskus abzuführen und sind deshalb lediglich ein durchlaufender Posten.
Man kann ihn deshalb auch als Kosten sehen, die nicht ins Gewicht fallen.
Da braucht man nicht viel spekulieren.
Diese Mehrwertsteuer hat sonst mit den Kosten, insbesondere mit den Bezugskosten gar nichts gemein. Sie leitet sich wie aufgezeigt allein ab von den Bruttopreisen, welche die Bruttoerlöse darstellen.
Zudem bleiben so viele Räume für kreative Gestaltungen, dass es nicht nötig ist, offensichtliche Ungereimtheiten einzubauen.
Bei den genannten Erlösen bleiben also für jede Kilowattstunde 4,53 Cent bei E.ON Westfalen Weser.
Und daraus sind alle Kosten zu decken und ein angemessener Gewinn zu erwirtschaften sowie die notwendigen Rücklagen für notwendige Investitionen zu schaffen.
Sie unterstellen nun, bei den genannten Bezugskosten sei auch die Umsatzsteuer mit enthalten, die jedoch als Vorsteuer erstattet wird.
Dafür gibt es indes bisher keinen Anhaltspunkt.
Indes kann man hin und her rechnen wie man will:
Wir wissen ja noch nicht einmal, wie man auf den genannten Durchschnittserlös in Höhe von 5,26 Cent/ kWh kommen soll.
Dazu müsste man wissen, welche Mengen insgesamt abgesetzt wurden und welche Rechnungsbeträge dafür insgesamt vereinnahmt wurden.
Das bleibt indes das Geheimnis.
Diese Erlöse sollen wohl nur zwei Drittel des Gesamtabsatzes betreffen.
Nur weiß man eben nicht, welche Erlöse denn das andere Drittel erbracht haben soll.
Herr Peter Kunze kann vielleicht mit einem Gleichungssystem weiterhelfen....
Zudem kann jeder Kunde selbst ermitteln, welche Erlöse er dem Unternehmen konkret gebracht hatte.
Hierzu muss man lediglich den gesamten Rechnungsbetrag durch die Anzahl der abgerechneten Kilowattstunden dividieren.
Schon erhält man den Erlös pro Kilowattstunde.
Und diesen kann man dann mit dem genannten Durchschnittserlös in Höhe von 5,26 Cent/ kWh vergleichen, zu dem das Unternehmen Aussagen dazu trifft, welche Kosten davon zu decken seien.
Wenn ein represäntativer Querschnitt der Kunden höhere Erlöse erbracht haben sollte, wäre dies wieder Veranlassung, nachzufragen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Fricke,
\"ungefähr\" deshalb, weil ich es mir nicht erklären bzw. genau nachrechnen kann, weil einfach hier Bezugsposten (preise) fehlen.
Die Mehrwertsteuer ist letztlich nicht ein durchlaufender Posten.
Denn E.ON zahlt auf ihre Bezugspreise Einfuhrumsatzsteuer. Diese ist gleichzusetzen mit der Umsatzsteuer, also Mehrwertsteuer.
Wenn der Einkaufspreis netto 1 €, brutto 1,16 € beträgt, zahlt E.ON 0,16€ Mehrwert (Vorsteuer) mit.
Das Produkt wird \"verfeinert\" oder \"kalkuliert\", sodass es 2 € Verkausfspreis ohne Mehrwert kostet. Die Mehrwertsteuer des Verkaufspreises beträgt 0,32 €. Bruttoverkaufspreis 2,32 €
Also führt E.ON an das Finanzamt 0,32 € ab und holt sich über die Vorsteuer vom Finanzamt 0,16 € zurück. Letztlich zahlt also E.ON selbst für die \"Verfeinerung\" 0,16 € Mehrwertsteuer.
Nun versuchen Sie das mal anhand der Zahlen von E.ON nachzuvollziehen.
Ich kann es nicht, weil Angaben fehlen. Deshalb konnte ich in meiner Rechnung als Techniker nur etwa \"schätzen\".
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