Energiepolitik > Preismeldungen

E.ON macht Gaspreise transparenter

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RR-E-ft:
@Cremer

Entschuldigen Sie meine Pingeligkeit: ZEISSianer.

Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht:

Die Unternehmen sind sämtlich vorsteuerabzugsberechtigt und können sich Nettopreise berechnen.

Die Umsatzsteuer auf die Bezugskosten ist ein durchlaufender Posten:

Gezahlte und erstattete Umsatzsteuer hinsichtlich des Bezuges heben sich vollständig gegenseitig auf.

An das Finanzamt gezahlt werden muss die von den Verbrauchern mit den Preisen gezahlte Mehrwertsteuer.

Die wird so wie sie vereinnahmt wird beim Fiskus insgesamt abgeliefert.

Deshalb vereinfacht man und stellt nicht die Überlegungen zu einer Mehrwertsteuertreppe an.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

rlc:

--- Zitat ---Also führt E.ON an das Finanzamt 0,32 € ab und holt sich über die Vorsteuer vom Finanzamt 0,16 € zurück. Letztlich zahlt also E.ON selbst für die \"Verfeinerung\" 0,16 € Mehrwertsteuer.
--- Ende Zitat ---


Dies ist IMHO nicht ganz korrekt, denn die 0,32 € MwSt. zahlen die E.ON Kunden ! Wenn hiervon die Vorsteuer von 0,16 € abgezogen werden, verbleiben 0,16 € Umsatzsteuer als Wertschöpfung für das Finanzamt.

RR-E-ft:
@rlc

Man muss doch nur wissen, dass der Erlös gleichzusetzen ist mit dem Bruttopreis und schon ist es ganz simpel.


Alles andere hebt sich auf, nur die von den Verbrauchern mit den Rechnungen gezehlte Mehrwertsteuer landet beim Finanzamt undzwar vollständig.

Und dann sind die genannten Erlöse in Höhe von 5,26 Cent gleich der Preis inklusive Mehrwertsteuer also 116 Prozent des Nettopreises oder schlicht das 1,16- fache von diesem.

****

Es ist vollkommen egal, weil sich wohl oft folgendes Bild zeichnet:


Der Vertrieb ist jeweils in der Unterdeckung, mit den Erlösen dauerhaft nicht in der Lage, die Kosten abzudecken.  

Am Ende bleibt indes ein Gewinn übrig, der selbst noch einer Muttergesellschaft nicht nur eine Verzinsung auf das eingesetzte Kapital bringt, sondern sogar  noch umfassende Investitionen weltweit ermöglicht.

Daraus folgt nichts anderes, als dass der Netzbereich in jedem Falle immer den Vertriebsbereich quersubventionieren muss.

Daraus folgt, dass jeder Wettbewerber bei gleichen Bezugskosten (Erdgaspreise sind Marktpreise) und gleichen Netzkosten (diskriminierungsfreier Netzzugeng) ebenfalls zwangsläufig nur in einer Unterdeckung mit seiner Vertriebsaktivität im entsprechenden Netzbereich landen kann, ohne dass dieser ebenso eine entsprechende Möglichkeit zur Quersubventionierung hätte.

Unter diesen Bedingungen hätte kein einziger Wettbewerber eine wirtschaftliche Chance.

Ein Wettbewerber müsste wohl schon mit Dumpingpreisen antreten, um zunächst die Preise des Platzhirschen zu unterbieten, die erst recht nicht kostendeckend sein können.

Auch dies wäre kartellrechtlich verboten.

Deshalb müssen wohl die Netzkosten kartellrechtswidrig  überhöht sein.

Nach der Differenzmethode ergibt sich damit wohl immer ein hinreichender Verdacht für missbräuchlich überhöhte Netzentgelte.

Denn exakt mit selber Begründung erließ das Bundeskartellamt die Missbrauchsverfügung wegen überhöhter Stromnetzentgelte im Fall TEAG.


Mithin muss die Preisgestaltung wohl an dieser Stelle kartellerechtswidrig sein.

Wenn dem so ist, erweist sich indes die gesamte Preisgestaltung als mit dem Energiewirtschaftsgesetz unvereinbar.

Denn solche Netzentgelte, die den Vertrieb subventionieren können und nach den Zahlengerüsten immer subventionieren müssen, würden sich im Wettbewerb gerade nicht herausbilden.

Dies ist die Quintessenz aus den Entscheidungen des BGH vom 26.08.2005 - KVR 17/04 und vom 18.10.2005 - KZR 36/04.

Eine solche Preisgestaltung wäre damit evident geeignet, Wettbewerb zu verhindern und wäre somit insgesamt mit dem EnWG unvereinbar.

Es wird offenbar, dass man nunmehr wohl die Preise hin und her rechnen kann, wie man will, ohne dass man wohl noch ein Ergebnis erzielen kann, welches mit den entsprechenden Regelungen konform ginge.

Dass man es trotz großer Anstrengungen wohl nicht geschafft hat, eine konforme Preisgestaltung darzulegen und gleichwohl genötigt war, solche Zahlen der Öffentlichkeit zu präsentieren, macht meines Erachtens deutlich, wie groß der Druck und die Erklärungsnot wohl mittlerweile sein müssen.

Anders ist wohl nicht erklärbar, dass man solche Zahlengerüste überhaupt der Öffentlichkeit präsentiert hat.

Nicht anders sah es auch bei anderen Unternehmen aus, die nach ihrer Darstellung arm sind, weil sie sich wohl arm gerechnet haben müssen.

Denn unter dem Strich sind ja alle Unternehmen nach wie vor profitabel.

Die Stadtwerke Cottbus GmbH ist ein Sonderfall, der vorliegend nichts zur Sache tut.

Möglicherweise hat man es mit einem Armrechnen oft übertrieben, womöglich jedoch allein deshalb, weil es anders gar nicht mehr ging.

Man kann nur hoffen, dass alsbald das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur nicht nur einen kritischen Blick auf diese \"Preiskalkulationen\" werfen.

Das Ergebnis ist den Zahlenwerken womöglich auf die Stirn geschrieben.

Wenn dann auch noch eine Muttergesellschaft die Gewinne sofort investiert, würde wohl am Ende nichts übrig bleiben, um den Aktionären noch eine Rendite zu zahlen.

Nun steigen jedoch die Renditen undzwar ordentlich.

Nach alldem müssen die Zahlen oft unglaubwürdig erscheinen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@rlc,

Natürlich zahlt der Letztkunde die gesamte Mehrwertsteuer, weil er sie nicht weitergeben kann.

Aber die Mehrwertsteuerdifferenz, die aufgrund der Zwischenkosten/Kalkulation (Gewinn, Transportkosten, etc)  zwischen Einkauf und Verkauf entsteht, zahlt E.ON. Und dies ist mir aus der vorgelegten Kalkulation von E.ON nicht schlüssig, weil ein Umsatzsteuerbetrag angegeben wird, den ich nicht nachvollziehen/nachrechnen kann.

Vielleicht kommt ja durch das Amtsgericht HH Licht in das Dunkel.

Das ist schließlich, was ich sagen will, Herr Fricke.

Aber betrachten wir doch mal die Konzessionsabgabe, die in unterschiedlicher Höhe angegeben wird.


Noch eins zu Ihrem vorhergehenden Thread.

Natürlich könnte die eine Konzernschwester der anderen schlechtere Preise für das Erdgas in Rechnung stellen als die anderen.

Zu meinen AEG Zeiten war das damals auch so.
Wir als zentrale Tunnelprojektabteilung in Frankfurt hatten schlechtere Einkausfpreise/Konditionen für z.B. Tunnelleuchten bei der Leuchtenfabrik in Springe als ein AEG Niederlassungsbüro z.B. in Hamburg, Dortmund oder München. Dann lag plötzlich unsere Kundenpeise für Leuchten in dem Gesamtangebot der technischen Ausrüsatung des Tunnels an den Endkunden über das entsprechende Niederlassungsbüro höher als die entsprechende Niederlassung mit Ihrem Kundenpreis nur für Tunnelleuchten. Also Konkurrenz im eigene Haus.

RR-E-ft:
@Hennessy

Gretchenfrage.

Der Wettbewerb auf dem Erdgasmarkt funktioniert ja angeblich famos.

Würde Ihr Unternehmen, dass ja wohl auch als Gasversorger am scharfen Wettbewerb teilnimmt, der durch strukturelle Anpassungen der Branche  laufend vorangetrieben wird, eine reale Chance sehen, den Erdgaskunden eines \"gebeutelten\" Konzernunternehmens Angebote zu unterbreiten, damit bisher mit ihrem Versorger nicht gerade zufriedene Gaskunden die Möglichkeit erhalten, den Versorger zu wechseln?

Wenn ein solches Engagement nur an möglicherweise überhöhten Netzentgelten scheitern würde, wohin würden Sie sich dann sogleich wenden, weil Sie ja den Wettbewerb wollen und die Kunden da draußen es verdient haben, nun endlich auch durch ein kundenorientiertes, wettbewerblich eingestelltes Gasversorgungsunternehmen versorgt zu werden?

Sind die Verhältnisse auf dem Erdgasmarkt überhaupt so, dass die fast 700 kleinen Unternehmen, welche die Vielfalt des Wettbewerbs präsentieren sollen, sich getrauen könnten, im Netzbereich eines entsprechenden \"Platzhirschen\" tatsächlich aktiv zu werden?

Oder hätte man nicht eher Sorge, dass ein Konzern mit Postwurfsendungen an alle eigenen Kunden und einem unschlagbaren Angebot zurückschlägt.....

Sind die Verhältnisse deshalb vielleicht eher so, dass alles bleiben muss, wie es ist, auch wenn sich keiner mehr damit wirklich abfinden möchte, auch die Kunden immer unzufriedener werden und die eigene ehrliche Arbeit deshalb oft gar keinen Spaß mehr machen kann?



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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