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Autor Thema: ESB Südbayern \"Kalkulation überprüft\"  (Gelesen 20400 mal)

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Offline RR-E-ft

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ESB Südbayern \"Kalkulation überprüft\"
« Antwort #15 am: 04. Januar 2006, 11:59:39 »
@sternenmeer

Auf Ihr Zugeständnis der zwei Prozent ist Ihr Versorger wohl nicht eingegangen, so dass es auch zu keiner entsprechenden vergleichsweisen Vereinbarung kam.

Legen Sie jetzt noch (rückwirkend)  Widerspruch gegen den Gesamtpreis ein und zahlen Sie nur die Rechnungsbeträge, die sich bei Zugrundelegung der alten Preise ergeben. Machen Sie Ihrem Versorger die Gegenrechnung auf, d.h. übersenden Sie ihm eine Rechnung, wie sie sich bei Zugrundelegung der alten Preise ergeben hätte.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Douny

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ESB Südbayern \"Kalkulation überprüft\"
« Antwort #16 am: 04. Januar 2006, 12:12:08 »
Hallo,

darf ich kurz die Zwischenfrage stellen, wie es sich verhält, wenn man aufgrund überhöhter Abschlagszahlungen (z.B. weil man erst vor ein paar Monaten Kunde wurde und sich erst nach einiger Zeit rausstellt, dass die Abschlagszahlungen viel zu hoch sind) zur Jahresabrechnung schon soviel bezahlt hat, dass man auf keinen Fall eine Nachzahlung machen muss, der Versorger aber den zwischendurch getätigten Widerspruch einfach bei der Jahresabrechnung ignoriert ?
Sprich man bekommt weniger Rückerstattung als lt. Widerspruch fällig wäre.
Muss man sich das Geld dann vor Gericht erstreiten ?

Gruß,
 Douny

Offline Cremer

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ESB Südbayern \"Kalkulation überprüft\"
« Antwort #17 am: 04. Januar 2006, 13:18:04 »
@Douny,

ja, Sie sind dann auf einen Rückforderungsprozess angewiesen.

Also rechtzeitig die Abschläge kürzen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Douny

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ESB Südbayern \"Kalkulation überprüft\"
« Antwort #18 am: 04. Januar 2006, 15:56:47 »
Hi,

spricht was dagegen, einen Widerspruch über einen Rechtsanwalt laufen zu lassen, wenn die Versicherung eine Deckung zugesagt hat ?

Hintergrund, warum ich dies evtl. bevorzugen würde:
Bin seit Juni 2005 Kunde bei ESB. Bekam vor 2 Wochen das Schreiben, dass sich der Preis um 0,5 ct/kwH erhöht. Lt. Tarifblatt müßte ich aber 1 ct mehr bezahlen. Grund: Die Erhöhung im August/2005 wurde mir garnicht mitgeteilt. Nun hab ich als Neukunde aber solch hohe Abschlagszahlungen bezahlt, dass ich befürchte, dass mir mein Versorger
bei der Jahresabrechnung trotz Widerspruch den neuen Tarif zugrunde legt. Nachzahlungen muss ich sowohl nach altem als auch nach widersprochenem Tarif sowieso nicht machen.
In einem anderen Thread hab ich erfahren, dass ich dieses Geld mir dann erstreiten müßte.

Und aufgrund dieser Sachlage dachte ich mir, dass ich den Widerspruch über einen Rechtsanwalt lasse, bevor mir die Sache zu kompliziert wird.

Also nochmal zur Ausgangsfrage: Spricht da was dagegen ?

Gruß,
 Douny

Offline rlc

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ESB Südbayern \"Kalkulation überprüft\"
« Antwort #19 am: 04. Januar 2006, 19:57:59 »
Zitat
Nachzahlungen muss ich sowohl nach altem als auch nach widersprochenem Tarif sowieso nicht machen.
[code:1]

Das sollten Sie korrigieren, ob mit oder ohne Anwalt, sie müssen dafür sorgen, das Sie nach "alten" Preisen aus 2004 Nachzahlungen haben. Ein Rückforderungsprozess dürfte äußerst schwierig sein, und ggfs. erhalten Sie deswegen keine Deckung.
 
Also Widerspruch nach Musterschreiben einlegen, und die Abschläge gemäss Ihres Verbrauches korrigieren, dies auch Ihrem Versorger mitteilen, sodass in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung eine Nachzahlung entsteht. Ansonsten ist Ihr Geld erst einmal weg, auch mit Anwalt.
[/code:1]

 

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