Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

ESB Südbayern \"Kalkulation überprüft\"

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scotti26:
Hallo,
heute bekam ich von meinem Gasversorger der ESB Südbayern ein Anschreiben in dem  mir mitgeteilt wird, dass ESB die Preise für ihre Gasbeschaffungskosten höher ausgefallen sind, als dies an den Endkunden weitergegeben wurde. Im untersuchten Zeitraum 2004/2005 ist eine Verteuerung der \"Einkaufskosten\" von 0,32cent angefaund eine Erhöhung der Preise von \"nur\" 0,30 cent an den Kunden. Dies hat eine unabhängiges Wirtschaftsprüfungsgesellschaft \"PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München bestätigt und diese Bestätigung liegt dem Kundenschreiben bei.
Meine Frage nun hierzu ist ob es sich bei dem Schreiben um die Offenlegung der Kalkulation handelt oder ich dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten kann?

Danke - Mike

Cremer:
@scotti26,

natürlich handelt es sich nicht um die Offenlegung der Kalkulation.

Außerdem ist die Angabe falsch.

Es wurde bereits mehrfach auch auf verschiedenen Beiträgen im Internet (Spiegel, verivox etc.) daraufhingewiesen, dass der Erdgasübergangspreis Grenze nur ca. 17 % des Kundenerdgaspreises ausmacht. daneben gibt es noch die Kalkulationsinhalte für Steuern, Transport, Ertrag, etc.

Deshalb sind solche Angaben, wie zuvor genannt, immer falsch.

scotti26:
Hätte ich nur eher richtig geschaut, dann wäre mir aufgefallen, das sie die Frage schon mal beantwortet haben. Sorry...

Douny:
Hallo,
hm, zu diesem Beitrag muss ich auch was schreiben, was m.E. rechtlich doch nicht ok sein kann:

Ich hab den Brief heute bekommen. Ich hab den Vario-Tarif. Bei mir erhöht sich der Tarif um 0,43 Cent/kWh und beträgt nun lt. Tarifblatt 1.1.2006 gesamt 5,33 Cent/kWh.

Sache ist aber, dass ich vorher 4,35 Cent/kWh bezahlt habe (z.B. Endabrechnung zum 30.6.2005). Bei mir liegt also eine Erhöhung des
Gesamtpreises um 0,98 Cent/kWh vor und nicht, wie im Brief beschrieben,
um 0,43 Cent/kWh.

Ich bin Kunde seit 06/2005 und habe seitdem von keiner Tariferhöhung schriftlich was erfahren.
Dagegen muss ich doch rechtlich vorgehen können, oder ?

Gruß,
 Douny

Cremer:
@Douny,

Nein,

denn da haben Sie eine Tariferhöhung (vermutlich 1.10.05) verschlafen, sorry, die Bekanntmachung in der Tagespresse nicht gelesen, bzw. nicht auf die Internetseite des Versorger geschaut.

Der Versorger hat nicht die Pflicht, jeden Kunden einzeln schriftlich über preisänderungen zu informieren. Dies trifft nur zu, wenn Vertragsänderungen sind.

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