Energiepreis-Protest > EnBW

Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....

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Anonymous:
Tach

--- Zitat von: \"Alex47\" ---Ist zwar schon älter der Thread und meine Begebenheit auch schon länger her, passt aber, also:

War 1993 auch Single und musste zum Bund. Ich war dann während meiner Grundausbildung in Westerland/Sylt. Das hieß, ich kam Freitagabend nach Hause, war Samstag da und bin Sonntagvormittags wieder mit dem Zug nach Westerland gefahren, war also von 7 Tagen ca. 1,5 Tage/Woche zu Hause.
Die Grunni ging von Anfang Oktober bis Ende Dezember.
Und jetzt kommt der Hammer: Als ich die nächste Abrechnung der Stadtwerke bekam, traf mich fast der Schlag ! Ich mußte nachzahlen, und als ich meine Abrechnung mal kontrollierte, stellte ich fest, das ich in diesen 3 Monaten, wo ich fast gar nicht da war, MEHR Strom verbraucht haben soll als in den gesamten 9 Monaten vorher, wo ich jeden Tag zu Hause war !!!

Bin dann hin zu den Stadtwerken und hab´Rabatz gemacht, wie das denn angehen könne....faselte irgendwas von \"Vielleicht neue Geräte....usw.\" - Mumpitz erwiderte ich, kündigte an, die nächsten Abrechnungen auf´s genaueste prüfen zu lassen, und seitdem hatte ich seltsamerweise ziemlich konstante Stromrechnungen !!!

Kann man sehen, wie man will, aber für mich riecht das alles stark nach Beschiss ! Sehr gut gemacht, da es sich anscheinend irgendwie nicht nachweisen lässt, aber trotzdem Beschiss.

MfG aus Fishtown, Alex
--- Ende Zitat ---



aehm gibt es im Haus noch weitere Mieter ?
wenn ja, hat da jemand anderes  fremde Stromkreise angezapft ?
Aber jedenfalls  rechtzeitig damit aufgehört  :-)

MfG

Anonymous:
Tach

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Zunächst könnte man ein Messgerät vom Versorger ausborgen, um den bisherigen Verbrauch von Stromfressern festzustellen.

Wenn die Zusammenrechnung den angezeigten Verbrauch im worst case nicht ergeben kann, kann man beim Versorger die Zählerüberprüfung nach § 19 AVBEltV beantragen.

Stellt sich heraus, dass der Zähler innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen anzeigt, hat man die Kosten der Überprüfung durch die Eichstelle zu bezahlen.

Wenn der Zähler hingegen falsch anzeigt, hat das EVU diese Kosten zu tragen. Die Rechnung ist in einem solchen Fall gem. § 21 AVBEltV zu korrigieren.

Weil dies sich aber erst später herausstellen kann, sollte man mit Rücksicht auf § 30 AVBEltV unter Berufung auf das Urteil des BGH v. 30.04.2003- VIII ZR 279/02 zunächst gegen die Rechnung die Unbilligkeit der geforderten Tarife nach § 315 BGB einwenden, vgl. unter www.energiepreise-runter.de.

Dann kann die Nachberechnung vorerst nicht fällig werden...
--- Ende Zitat ---



aha erst Meßgeräte beim Versorger ausleihen aber dann
die Bezahlung verzögern ?


Ist § 315 ein Freibrief  ?

MfG

RR-E-ft:
Guten Tag,

§ 315 ist kein Freibrief.

Es handelt sich dabei vielmehr um einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Anonymous:
Hallo,
Also meine Erfahrung mit Meinen Stadtwerken sind ähnlich ,Eine kurz Geschichte habe mein verbrauch als zu hoch angesehen , Stadtwerke informiert. Die haben mit eigenem Messgerät festgestellt das der Verbrauch innerhalb von 24 h von 4 auf 7 kW zu meinen ungunsten war, konnten es selbst kaum glauben und maßen eine Woche später noch mal. Dieses mal drei Tage, Verbrauchsunterschied jetzt nur noch von 35 auf 42 kW. Sie bauten trotzdem gleich den Zähler aus. Auf nachfrage erfahre ich das er eingeschickt wird damit man genaue Ergebnisse hat, ich bekomme bescheit. Zwei Monate später, ich frage wieder nach, oh Wunder der Zähler ist in Ordnung. Ein Schelm der Böses dabei Denkt. Ich verlange Messprotokolle und so weiter. Werden mir zwei Tage später zugeschickt, mit einer Rechnung über 37 € für die Kontrolle des Zählers. Ich leg natürlich Widerspruch ein und dem wird auch statt gegeben, weil man so die Begründung mir weiter Kosten für einen Rechtsstreit ersparen will. Toll nich !!
Peter

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