Hallo, habe im Oktober der Gaspreiserhöhung der ESB widersprochen. Die ESB weigert sich seitdem, von ihrer Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen. Egal, überweise ich halt.
Heute schickten sie mir eine Kopie einer PWC Bestätigung, die aussagt, dass PWC (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) bestätige, dass nach den ihr vorgelegten Unterlagen die Gasbeschaffungskosten um 0,61 Cg/kWh erhöht haben, die Tarife für Haushaltskunden jedoch nur um 0,58 Ct/kWh erhöht wurden. (Gut daß ich ESB Kunde bin :-)
Gilt das mir gegenüber als Nachweis der Billigkeit? Ich weiss ja nicht, was ESB den PWC Prüfern vorgelegt hat.
Danke für Eure Antworten!
Volker