Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EON Westfalen Weser  (Gelesen 43314 mal)

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Offline RR-E-ft

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EON Westfalen Weser
« Antwort #30 am: 18. August 2006, 10:39:53 »

Offline RR-E-ft

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Offline SG

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EON Westfalen Weser
« Antwort #32 am: 30. August 2006, 17:26:28 »
hallo ins forum,

habe geradevon EWW Post bekommen.
Dort werden offene Posten aus 2005 gemahnt und gleichzeitig Sperren der Energieversorgung angekündigt....
Und dies, obwohl die Zahlungen an EWW vorbehaltlich der Billigkeit lauten.
Die Abschläge 2006 wurden auch mit der offenen Position (rund 80 EUR) verrechnet.

@RR-ft
soll ich das schriftstück scannen und zumailen ???

mfg
SG

Offline RR-E-ft

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EON Westfalen Weser
« Antwort #33 am: 30. August 2006, 17:34:39 »
@SG

Wenn Sie es dem Bund der Energieverbraucher zukommen lassen möchten, dann können Sie das dorthin faxen/ mailen.

Vielleicht besprechen Sie die Sache auch mit der örtlichen BI, welche auch über einen Kollegen "vor Ort" verfügt.

Offline RR-E-ft

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EON Westfalen Weser
« Antwort #34 am: 19. September 2006, 11:46:05 »

Offline Free Energy

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EON Westfalen Weser
« Antwort #35 am: 19. September 2006, 22:18:39 »

Offline Fidel

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EON Westfalen Weser
« Antwort #36 am: 02. Oktober 2006, 11:17:00 »

Offline RR-E-ft

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Offline Frank Striewe

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EON Westfalen Weser
« Antwort #38 am: 12. Oktober 2006, 19:53:57 »
Hallo, ich habe heute einen Brief von EON-WW erhalten. Überschrift: "Wir reduzieren unsere Erdgaspreise"

Die Preise werden rückwirkend zum 01.10.06 um 0,16ct/kWh gesenkt. Anlass der Senkung der Netznutzungsentgelte ist die Festlegung der Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur.

Meine Frage: Bedeutet das nicht, das EON WW über Jahre ein zu hohes Netznutzungsentgelt angesetzt hat, und uns als Kunden damit ungerechtfertigterweise zu viel Geld für Gas abgenommen hat? Und haben wir als Kunden einen Anspruch auf Rückzahlung dieser ungerechtfertigten Preisforderung? Wenn ja, wie mache ich meinen Rückzahlungsanspruch geltend?

Grüße und danke im voraus

Frank Striewe

Offline Willy

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EON Westfalen Weser
« Antwort #39 am: 18. Oktober 2006, 17:47:19 »
Soeben gelesen:
http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/eon/061018_2.jhtml
Klage gegen "Gaspreis-Verweigerer" bleibt in Dortmund
Die Klage des Gasversorgers Eon Westfalen Weser gegen mehrere "Gaspreis-Verweigerer" soll von einer Kammer für Handelssachen am Dortmunder Landgericht entschieden werden. Die Vorsitzende Richterin erklärte sich Mittwoch (18.10.06) für zuständig und lehnte eine Verweisung der Klage an ein anderes Gericht ab. Gegen diese Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Ein Termin zur Verhandlung in der Sache wurde deshalb noch nicht bestimmt. Eon hat die Kunden verklagt, weil diese sich weigern, eine Gaspreis-Erhöhung zum 1. Oktober 2004 zu zahlen.


Die in Paderborn ansässige Eon-Tochter fordert von den Kunden insgesamt Nachzahlungen von rund 5.000 Euro. Eigenen Angaben zufolge protestieren die "Gaspreis-Verweigerer" mit ihrer Haltung gegen die "undurchsichtige Preispolitik" des Versorgers. Ohne Einblicke in die Kalkulationsbücher sei der damalige Preisanstieg nicht nachzuvollziehen, hieß es in einer ersten Verhandlung am Dortmunder Landgericht im April. Das Gasversorgungs-Unternehmen weigert sich allerdings, seine Preiskalkulationen offen zu legen. Ein solches Vorgehen käme einer "totalen Kontrolle gleich", hatte Eon-Rechtsanwalt Bernd Kunth in dem ersten Prozess erklärt. Mit der wahrscheinlichen Berufung gegen die Zuständigkeits-Entscheidung würde sich das Oberlandesgericht Düsseldorf befassen.


Gruß

Offline RR-E-ft

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EON Westfalen Weser
« Antwort #40 am: 18. Oktober 2006, 23:20:50 »
Es ist nicht so, dass vor den Kartellgerichten andere Gesetze gelten würden.

Der 2. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hatte in einem Berufungsverfahren am 12.04.2006 bereits klargestellt, dass gem. § 315 BGB die Kalkulation offen zu legen sei.


Gerade  haben die Prozessbevollmächtigten der Stadtwerke Huntethal Post vom OLG Celle bekommen, wonach die Kammer in dem Berufungsverfahren nach dem Urteil des LG Verden davon ausgeht, dass die Preiskalkulation für den gesamten Gaspreis offen gelegt werden muss, Verhandlungstermin dort 19.12.2006 - einen Tag vor der BGH- Verhandlung.

Offline Macinally

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EON Westfalen Weser
« Antwort #41 am: 05. Dezember 2006, 00:52:14 »
Hallo zusammen,

habe heute die Jahresabrechnung(en) von EON Westfalen Weser erhalten.
Gas, Wasser und Abwasser wird zwar über die Stadtwerke Schaumburg Lippe bezogen bzw. entsorgt, durch einen Kooperationsvertrag übernimmt aber EON WW die Abrechnung.
 
Hier mal die EON Logik bezüglich der Gasabrechnung  :lol:

Habe im letzten Jahr 71 € /Monat bezahlt! (2 Wohnungen a 70 m²)

Selbst mit den von EON bzw. den Stadtwerke Schaumburg geforderten Gaspreis (dem ich natürlich widersprochen habe) habe ich ein Guthaben von 4,56 €.
Mit dem von mir akzeptierten Gaspreis beträgt das Guthaben 116,57 €

Trotz des Guthabens soll ich im kommenden Jahr 109 € statt 71 € im Monat bezahlen. (Einen Teufel werde ich tun  :twisted:   )

Auch für den Abschlag Dezember soll ich den neuen Kurs von 109 Euronen wohlgemerkt mit 19% MwSt bezahlen. Wurde die MwSt Erhöhung vorgezogen?  :?:

Werde aufgrund des gleichbleibenden bzw. leicht verringertem Verbrauch weiter von 71 €/Monat ausgehen.
Wollte nun meine o.g. Überzahlung mit dem  vollen Dezember und teilweise dem Januar - Abschlag verrechnen.
Kann ich das machen? Oder muß ich mit dem geringeren Verbrauch argumentieren?


Bei der Abrechnung für Strom, Wasser/Abwasser ist es nicht ganz so eklatant.
Soll 1,37 € nachzahlen, dafür ist der monatliche Abschlag um 9 € gestiegen.  
Das geht schon klar, werde durch das neu ausgebaute Dachgeschoss sicher mehr Strom verbrauchen...

Gruß
Macinally

Offline Cremer

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EON Westfalen Weser
« Antwort #42 am: 05. Dezember 2006, 07:24:54 »
@Macinally,

haben Sie sich mal erkundigt, wie hoch der Gewinn bei Wasser ist?

Lesen Sie doch mal den Geschäftsbericht der Stadtwerke Schaumburg. Und schauen Sie mal wo die Gewinne hingehen.

Bei den SW KH ist dieser 20% !!!

Und Wasser ist Lebensmittel !!!

Deshalb hatte ich im August 2005 Widerspruch eingelegt mit der Maßgabe, 10% Gewinn sind auskömmlich und bei der Jahresrechnung 10% abgezogen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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EON Westfalen Weser
« Antwort #43 am: 11. Dezember 2006, 22:32:07 »

Aufruf zur Weihnachtsspende




Quelle: dpa 11.12.2006  

Energieversorger E.ON Westfalen Weser erwartet mageres Ergebnis
   
E.ON Westfalen Weser erwartet zum Jahresende ein Nullergebnis.  
 
Paderborn (dpa/lnw) - Der Energieversorger E.ON Westfalen Weser erwartet im Gesamtjahr 2006 ein »mageres« Ergebnis. »Wir werden Ende dieses Jahres keine positiven Zahlen mehr schreiben, sondern erwarten ein Nullergebnis«, sagte Vorstandschef Henning Probst am Montag in Paderborn. Grund sei, dass die vorgesehenen Preiserhöhungen bei Strom und Gas nicht hätten verwirklicht werden können. Außerdem habe es Kürzungen durch die Bundesnetzagentur gegeben. In der vergangenen Woche hatte das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium bekannt gegeben, die Stromtarife des Unternehmens mit der bisher deutlichsten Kürzung um 63,2 Prozent im Vergleich zum Antrag genehmigt zu haben.



Zu allem Ärger ist die Ölpreisbindung angeblich keine Einbahnstraße, weshalb bereits zum 01.01.2007 Preissenkungen weitergegeben werden müssten:

http://www.pr-inside.com/de/e-on-ruhrgas-will-preise-fuer-grossabnehmer-r30752.htm

http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=companiesNews&storyID=2006-12-11T125324Z_01_HAG146393_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-FIRMEN-EON.xml&archived=False

Offline Macinally

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EON Westfalen Weser
« Antwort #44 am: 20. Dezember 2006, 15:14:40 »
... mal wieder eine weitere Erhöhungsmaßnahme von meinem Lieblingsenergieversorger :evil:

Diesmal ist es der Strom!! Der Unterschied zur letzten Erhöhung ist der persönliche Brief der zeitgleich mit der heutigen Ankündigung im Mindener Tageblatt erschien.

... blablablub.. weil unsere Bezugskosten (weltweit sogar) natürlich deutlich gestiegen sind, müssen wir leider einen Teil der Mehrkosten weitergeben..... der Netto-Grundpreis bleibt unverändert (Juhuu)

Was noch interessant sein könnte:
EON schreibt das zum 8.11.06 eine Grundversorgungsordnung für Strom (StromGVV) in Kraft getreten ist. Diese löst die bisherige AVBEltV ab und ist jetzt Grundlage meines Vertragsverhältnisses mit EON.
Die neuen Bedingungen kann ich mir lt. EON im Internet ansehen oder zusenden lassen.

Habe ich Nachteile durch die neuen Bedingungen?????
Eigentlich habe ich gar keine Lust mir das im Internet anzuschauen und eine kostenpflichtige Rufnummer anrufen um mir die zusenden zu lassen möchte ich auch nicht.

Muß ich darauf in irgendeiner Form reagieren??

Gruß
Mac

 

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