Energiebezug > Gas (Allgemein)

Gaspreisbremse

(1/6) > >>

berghaus:
Zitat von Didakt vom 14.03.23

......Ihre Ausführungen in Ihrem Beitrag unter zu C) sind fragwürdig und treffen nicht das Anwendungsprozedere der Strompreisbremse. Wenn Sie Interesse daran haben, zeige ich Ihnen mal anhand eines Beispiels auf, wie damit umzugehen ist......

Hallo Didakt!

Schön wäre es, wenn wir alle erfahren würden, wie damit umzugehen ist.

Ich warte bei Gas noch auf die Antwort von E.ON, warum die September22prognose auf nur 23.401 kWh und 80 % davon auf 18.720,8 kWh festgelegt wurde, obwohl meine Verbräuche 2019-2021 bei 30.000 lagen. Siehe Beitrag von mir an anderer Stelle:
https://forum.energienetz.de/index.php/topic,21266.0.html

Wegen dieser Unsicherheit und weil die Preise ja schon unter die 12 Ct/kWh gesunken sind, habe ich aus der GV-E.ON(16,99(12,00)/198,21) zu goldgas (10,75/189,66/-48) gewechselt mit Bindung für ein Jahr und spare, wenn der Verbrauch bei 30.000 kWh und die Sept22Prog bei 23.401 kWh bleibt, rd. 1.000 €.

Nun aber die Frage, wie die Abrechnung bei Anwendung der Bremse(n) wirklich erfolgt.

Im Internet und bei den Versorgern ist ja immer die Rede davon, dass die Abschläge ermäßigt werden.

Die sind, wie wir wissen, aber nicht so wichtig wie die endgültige Abrechnung, vor allem für einzelne Monate, wenn man wechselt.

Ich habe es noch nicht richtig verstanden, weil von Erstattung in Bezug auf Abschläge gesprochen wird, uns zwar so, dass auf der Basis der Sept22-80%Prognose eine Erstattung errechnet wird, die umso höher ausfällt, wenn man viel spart und zwar besonders dann, wenn man wesentlich weniger als die 80 % verbraucht, bis hin zu der Aussage, das man bei ganz niedrigem Verbrauch so viel erstattet bekommt, dass das verbrauchte Gas umsonst war.

Ich meine, ich hätte das vor zwei Monaten in einem Beitrag von Finanztipp gelesen.

Hier der derzeitige Beitrag:
https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gaspreisbremse/

berghaus 19.03.23

Didakt:
@ berghaus

Wie ich ja schon ausführte, muss man seine Verbrauchsdaten im Griff haben und auch Zählerablesungen für die eigenen Forderungen zielgerichtet durchführen, um dem Versorger seine Anträge (auf Abschlags- und Abrechnungsänderungen) begründet vorlegen zu können. Zudem ist auch die Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben notwendig.

Beispiel 1: Mein einjähriger Gasvertrag endete am 31.10.2022, mein Stromvertrag am 31.12.2022. Die rechtzeitig eingeleiteten Lieferantenwechsel verliefen problemlos. Der vom neuen EVU nach meinen gelieferten Verbrauchsdaten berechnete Dezember-Abschlag/die Dezember-Soforthilfe Gas war mit meiner eigenen Vorauskalkulation deckungsgleich.

Beispiel 2: Mein Versorger hatte die Abschläge Gas und Strom für 2023 zu hoch angesetzt. Dagegen bin ich kürzlich mit eigenen Abschlagsberechnungen erfolgreich vorgegangen. Sie wurden mir vom EVU uneingeschränkt bestätigt.

Die nachstehende Tabelle verdeutlicht mein Berechnungsprozedere. Auf gleicher Basis wird später sicher auch die Jahresabrechnung des Versorgers vorgenommen werden.

MfG

 

Didakt:
@ berghaus


--- Zitat von: Ihnen unter Frage 3 --- …wenn man wesentlich weniger als die 80 % verbraucht, bis hin zu der Aussage, das man bei ganz niedrigem Verbrauch so viel erstattet bekommt, dass das verbrauchte Gas umsonst war.
--- Ende Zitat ---

Diese Behauptung/Aussage aus der von Ihnen genannten Quelle ist natürlich absoluter Nonsens.

Ich möchte mir mal – wenn Sie einverstanden sind – überschläglich einen Überblick über Ihre Verbrauchs-/Kostensituation verschaffen und hätte dazu Fragen zu Ihrem Zahlenmaterial im Beitrag unter Frage 3:

In welchem Zeitraum dieses Jahres waren Sie denn in der GV bei E.ON unter welchem Abschlag/Monat?
Wann beginnt denn Ihr Vertrag bei Goldgas und welcher Abschlag/Monat wurde festgelegt?

Haben Sie am 28.02.2023 Ihren Zählerstand abgelesen und wenn nicht, können Sie annähernd Ihren Gas-Verbrauch in m² oder kWh für die Monate Jan. u. Febr. 2023 schätzen. Der Schätzung könnten Sie für Jan. ca. 18 %, für Febr. ca, 15,5% Ihres Jahresverbrauchs zugrunde legen (bei mir sind das Werte im 10-Jahresdurchschnitt).

Sie können davon ausgehen, dass bei den kommenden Zwischen-/Schluss-/Jahresabrechnungen die Ihres Erachtens zu gering angesetzte Prognose von E.ON überhaupt keine Rolle spielt, sondern nur der tatsächlich angefallene (Jahres-) Verbrauch, den Sie ja mit ca. 30.000 kWh beziffern. Die Prognose von E.ON zeitigt allenfalls einen zu gering angesetzten Monatsabschlag und als Folge davon eine fällige Nachzahlung als Ergebnis einer Abrechnung. Diese könnte allerdings evtl. vom Preisdeckel-Rabatt aufgefangen werden!

MfG

Didakt:
@ berghaus

Ich konnte meinen vorstehenden Beitrag nicht mehr editieren.


--- Zitat von: Ihnen unter Frage 3 --- Ich warte bei Gas noch auf die Antwort von E.ON, warum die Septem-ber22prognose auf nur 23.401 kWh und 80 % davon auf 18.720,8 kWh festgelegt wurde, obwohl meine Verbräuche 2019-2022 bei 30.000 lagen.
--- Ende Zitat ---

Hierzu noch folgendes: Diese Prognosefestsetzung hätte fatale Folgen gehabt. Denn der Verbrauch zwischen 23.401 und ca. 30.000 kWh würde an der Preisbremse vorbei als teurer Mehrverbrauch in die Abrechnung eingehen.

berghaus:
Danke Didakt für die Beschäftigung mit meinem Fall.

Zitat: "...obwohl meine Verbräuche 2019-2022 bei 30.000 kWh lagen....."
Da hat sich mal wieder ein Fehler eingeschlichen! Muss heißen 2019 - 2021. (Ich habe das in dem Beitrag jetzt geändert.)
2019 und 2020 spielen natürlich keine Rolle.  2019 und 2020 habe ich in meinem Widerspruchsschreiben nur erwähnt, um zu zeigen, dass 2021 kein Ausreißer war.
Das Widerspruchsschreiben siehe PN.

Ich war vom 13.01.2022 in der GV bei E.ON (8,66/220,44/Abschläge 5 x 304 €) und erhielt am 25.06.2022 die (turnusmäßige) Abrechnung für 146 Tage (13.01. – 07.06.) für 11.830 KWh.

Ab Juli 2022  bis Februar 2023 dann der neue Abschlag von 389 €, der im Dezember22 nicht abgebucht wurde.  Mit dem Prognoseschreiben von E.ON vom 27.01.23 wurde dann der Abschlag für März23 auf 155,39 € und ab April23 auf 311,13€ festgelegt.

Die monatliche Entlastung wurde mit 77,87 € und die jährliche mit 934,44 € angegeben.

Die Abrechnung von E.ON  für die restlichen 207 Tage (08.06. – 31.12.22) mit 8.050 kWh und für den Zeitraum in 2023 bis 09.04.23 (99 Tage) steht ja noch aus.

Der Verbrauch im Januar23 betrug 2.941 kWh und im Februar23  2.581 kWh.

Der gesamte Jahresverbrauch 2022 mit den 12 Tagen vorher bei maingau  betrug (nur) 21.546 kWh, wohl, weil es so heiß war und wir viel verreist waren.

Bei Goldgas (10,75/169,60/-48) ab 10.04.23 habe ich als Jahresverbrauch 24.900 kWh angegeben.

Der Abschlag beträgt ab 30.04.23 (immer am Monatsende) 263 €.

berghaus 22.03.23

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln