Energiebezug > Gas (Allgemein)

Gaspreisbremse

<< < (6/6)

berghaus:
@Didakt
Ich muss gestehen, dass ich im März 2023 die von E.ON mit Schreiben vom 13.12.22 angekündigte und mit Kostensteigerung bei ‚Beschaffung und Vertrieb‘ begründete Preiserhöhung von 13,5 auf 16,99 Ct brutto (bei 7% USt.) übersehen und Ihnen deshalb nicht mitgeteilt hatte.

Bei mir wurde die Entlastung ja zunächst für die Reduzierung der Abschläge wie folgt berechnet:

Schreiben von E.ON vom 27.01.23
Gaspreisbremse E.ON 23.401 kWh = prognostizierter Jahresverbrauch (Bemessungsgrundlage)
Entlastung 80% = 18.720,8 x 0,04992 (16,99 Ct – 12,00 Ct) = 934,44/Jahr - 77,87/Monat

In der Schlussrechnung vom 03.05.23
Gaspreisbremse E.ON 25.001 kWh = prognostizierter Jahresverbrauch ( Basis September 2022)
Entlastung 80% = 20.001 x 0,04992 (16,993 Ct – 12,00 Ct) = 998,44/Jahr – 83,22/Monat

Zitat von Ihnen in #22
Nach meiner Berechnung:
Aufgebraucht sind aus dem Entlastungskontingent 4.214 kWh bzw. 21,06 %.
Entlastungsbetrag/Jahr = 917,43 €
Gutschrift Entlastungsbetrag Gaspreisbremse vom 01.01. – 09.04.2023 = 193,28 €;

Meine Berechnung hat andere Ergebnisse, die auf der neuen ‚angepassten‘ Prognose (Bemessungsgrundlage genannt, statt September 2022) von 25.001 kWh beruht, die auf Seite 4 der Rechnung mitgeteilt wurde, die ich nicht mitgeschickt hatte.

Aber auch aus dem Entlastungsbetrag für Januar und Februar von 166,44 € (s. S. 2 der Rechnung unten) ergibt sich 83,22 pro Monat (x 3) + 83,22 x 9/30 = 24,96 (Summe 274,62 verbraucht von 83,22 x 12 = 998,64 €/Jahr23). Das sind 27,5 %.

Ich meine, dass der neue Lieferant das feststehende monatliche Entlastungskontingent in kWh mitgeteilt bekommen muss und den taggenauen Entlastungsbetrag z.B. bei mir im April, damit er die restliche Entlastung für die 21 Tage des April, mit dem Preis  (am 1.März 2023)des Vorlieferanten berechnet, an den Kunden auszahlen kann. Ab Mai muss er dann seinen AP (am 01.05.23) – 12 Ct mit dem monatlichen Entlastungskontingent multiplizieren = neuer Entlastungsbetrag (wenn die Differenz > 0,00 Ct ist).

Geht’s noch?

Noch zwei Fragen zu Ihren Ausführungen in #2 und #22
Zitat:
Beispiel 1: Mein einjähriger Gasvertrag endete am 31.10.2022, mein Stromvertrag am 31.12.2022. Die rechtzeitig eingeleiteten Lieferantenwechsel verliefen problemlos. Der vom neuen EVU nach meinen gelieferten Verbrauchsdaten berechnete Dezember-Abschlag/die Dezember-Soforthilfe Gas war mit meiner eigenen Vorauskalkulation deckungsgleich.

Wenn Gas bei Ihnen neu ab 01.11.2022, haben Sie wohl noch keine Abrechnung, die die Abrechnung der Dezemberhilfe (Sept22P x AP (am 01.12) + 1/12 GP(am 1.12) und tatsächliche Gaspreisbremsbeträge enthält?!
Bei mir war ich überrascht, dass in der Abrechnung mit unterschiedlichen Prognosen gerechnet wurde (s.o.).

Und vorgestern erhielt ich gleich zwei unterschiedliche Zählerstandsabfragen von E.ON ohne Bezug und Datum zu meiner Gasvertragsnummer, obwohl ich beim Gas ab 10.04.23 nicht mehr Kunde bei E.ON bin!?

Vielleicht hängt das mit der Forderung des nach meiner Beschwerde an den Vorstandsvorsitzenden ‚von der Geschäftsführung beauftragen Mitarbeiters‘ ab, der verlangte, ich solle im Abstand von 4 Wochen (auf unbestimmte Zeit?) Fotos des Gaszählers schicken, damit er die Prognose ev. (auch nach unten?) ‚anpassen‘ könne.
Die ersten vier Wochen sind rum und vielleicht darf nur der Lieferant eines bestimmten Zeitpunkts die Prognose ‚anpassen‘?
Und wir sitzen hier frierend in der Wohnung und haben bis Ende Mai noch weniger Gas verbraucht als im gleichen Zeitraum im Vorjahr.

berghaus 31.05.23

Didakt:
@ berghaus

Es zeigt sich nun, dass es sehr kompliziert ist, aus der Entfernung Ihre Schlussrechnung plausibel gegenzurechnen, wenn dafür die Originalrechnung und der Vorlauf dafür nicht gänzlich zur Verfügung stehen.
Lassen wir es somit bei meinem Versuch bewenden.

Ihre neuerlichen Zählerstandsabfragen muten ja höchst fragwürdig an! Aber wie ich ja schon ausführte, es scheint so, dass die Ausführenden der Preisbremse ihr Vorgehen nicht nachvollziehbar im Griff haben bzw. erklären können.

Zum besseren Verständnis meines Falles:

Die hiesigen Stadtwerke beliefern mich seit 01.11.2022 u. a. mit Gas. Die Stadtwerke rechnen grundsätzlich jeweils zum Jahresschluss ab, sodass ich im Januar 2023 eine Jahresabrechnung Gas für die Monate November u. Dezember 2022 erhalten habe. Darin war auch die Dezemberhilfe 2022 berücksichtigt. Aus meiner Sicht ist sie zu hoch ausgefallen, weil dafür scheinbar eine Prognose Sep.22 auf der Basis meines Verbrauchs in 2021 angesetzt wurde. Rein rechnerisch konnte ich das sofort nachvollziehen und habe es verständlicherweise auch hingenommen.
Auch bei mir ist man danach für die Festlegung des Entlastungskontingents 2023 von einer abweichenden, höheren Verbrauchsprognose ausgegangen. Es fehlt eine Begründung dafür!!

MfG

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln