Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE Gaspreiserhöhung ab 01.11.2022  (Gelesen 966 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Maverick

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 99
  • Karma: +0/-0
EWE Gaspreiserhöhung ab 01.11.2022
« am: 13. September 2022, 12:52:00 »
Hallo zusammen,

ich habe einen Gas-Sondervertrag bei der EWE mit einer eingeschränkten Preisgarantie, die natürlich staatliche Umlagen nicht umfasst.
Insofern kann und möchte ich eine Weitergabe der staatlichen Gaspreisumlagen grundsätzlich nicht rügen.

Gleichwohl habe ich aus meiner Sicht Grund zur Kritik am Geschäftsgebaren der EWE und zwar aus folgenden Gründen:

Vor ein paar Tagen (also schon im September) habe ich das Schreiben über die Preisänderung zum 01.11.2022 erhalten, in dem die Preiserhöhung entsprechend der Gasumlagen angekündigt wird.
EWE teilt gleichzeitig, mit, dass man die Gasumlagen für Oktober ab November anteilig berechnen werde.

Im Internet steht dies hier
https://www.ewe.de/gasversorgung-aktuell
im Abschnitt "Einführung neuer Gasumlagen".

In einer Pressemitteilung der EWE
https://www.ewe.com/de/presse/pressemitteilungen/2022/09/anpassung-des-erdgaspreises-ewe-ag
wird als Grund angegeben, dass man die Kundinnen und Kunden nicht mehr rechtzeitig habe informieren können.

Allerdings wird an keiner Stelle transparent (weder im Internet noch im Preiserhöhungsschreiben) angegeben, wie die EWE zu den anteiligen Ansätzen für Oktober kommt.
Auch finde ich es aus Verbrauchersicht bedenklich, dass die EWE sagt, eigentlich brauche man keine Zählerstände zu melden (man könne dies dann aber doch tun).

All das erzeugt bei mir ein flaues Bauchgefühl und offene Fragen:
- muss mich das als Verbraucher interessieren, dass die EWE es nicht rechtzeitig vor dem 01.09. geschafft hat, die Kundinnen und Kunden über Preiserhöhungen ab 01.10. (Gasumlagen) zu informieren?
- ist die Ankündigung der Preiserhöhung in dieser Form rechtens? Könnte es sein, dass die anteilige rückwirkende Berechnung für Oktober rechtswidrig ist weil nicht rechtzeitig mitgeteilt? Wäre in dem Fall die ganze Preiserhöhung rechtswidrig oder nur der Teil, der den Oktober-Anteil betrifft?

(NB: mir geht es hier nicht um Pfennigfuchserei wegen Oktober, sondern um das korrekte Verhalten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.)

Für Infos und Gedankenaustausch hierzu wäre ich dankbar.
Beste Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz