Hallo tvman,
laut Gesetzgeber sind die äußeren Prüfungen alle 2 Jahre durchzuführen. Für die Einhaltung der Prüffristen ist grundsätzlich der Tankeigentümer verantwortlich.
Wenn Sie der Eigentümer sind, sind Sie das.
Bei der äußeren Prüfung geht es hauptsächlich um die Dichtheit, die allgemeinen Aufstellungsbedingungen und um den Allgemeinzustand des Tanks.
Die Sache ist im Grunde ganz einfach. Wenn Sie die Prüffrist nicht einhalten, ist das letztlich Ihre Sache. Solange es keinen Vorfall am Behälter gibt, wird es keine Konsequenzen haben, wenn Sie die äußere Prüfung mal um ein paar Monate nach hinten schieben. Sowas kommt auch öfter mal vor. Die äußere Prüfung muß auch nicht taggenau alle 2 Jahre durchgeführt werden, sondern sie muß im richtigen Kalenderjahr stattfinden. D.h. wenn sie 2022 fällig ist, ist es egal ob sie im Juli oder im November 2022 durchgeführt wird.
Sollte allerdings an Ihrem Behälter zum Beispiel etwas undicht sein und es käme zu einem Unfall mit Brand, Explosion, möglicherweise noch Personenschaden, dann zahlt Ihnen am Ende keine Versicherung was für Ihr Haus oder für die lebenslange Invalidenrente oder das Begräbnis des Nachbarn. Strafprozess wegen grob fahrlässiger Körperverletzung oder grob fahrlässiger Tötung käme dann auch auf Sie zu. Denn Sie wurden ja sogar schriftlich mit Preisangebot von irgendjemandem darauf hingewiesen, daß die Prüfung fällig ist.
Sie müssen aber nicht in Panik geraten. Wenn der Behälter in gutem Zustand ist, ist dieser Fall unwahrscheinlich. Trotzdem sollte man immer an die Konsequenzen denken, die sowas haben kann, auch wenn der Fall unwahrscheinlich ist.
Entscheiden müssen Sie das selber.
Zur Frage, ob der Tankwagenfahrer die äußere Prüfung mit erledigen kann:
Das kommt drauf an. Manche Tankwagenfahrer haben die Berufung zur befähigten Person und können die äußere Prüfung mitmachen, wenn sie einmal da sind. Manche Tankwagenfahrer haben die Befähigung nicht. Befüllen wird der Ihnen den Behälter wahrscheinlich trotzdem.
Aber selbst wenn er die äußere Prüfung mitmachen kann, wird Ihnen das eventuell so oder so trotzdem in Rechnung gestellt. Das hängt davon ab, wie kulant der Gasversorger ist.
130 Euro hört sich auch erst mal viel an, ist aber ein recht normaler Preis. Denn man muß auch mal rechnen, daß in den 130 Euro die komplette Anfahrt inkl. Fahrzeugkosten, Kilometerkosten, Anfahrtszeit enthalten ist, die Zeit für die Prüfung vor Ort (vielleicht 15 Minuten oder sowas), Zeit für Ausstellen des Papiers und dann noch irgendwelche Verwaltungskosten für Leute, die im Büro sitzen und die Termine und Verwaltung machen, zugehörige Bürokosten, Urlaub/Krankheit/Weiterbildung etc. etc. All das und noch mehr muß von den 130 Euro mit abgedeckt werden. Wucher ist das also nicht.
Sie können ja mal recherchieren, was allein die Anfahrt des Schlüsseldienstes kostet oder was Ihnen der Kfz-Mechaniker für eine Stunde Arbeit in Rechnung stellt.
Viele Grüße,
TÜV-SV