Stromkunden werden entlastet ?
Auch hierbei ist die Rechnung nicht ohne den Wirt zu machen.
Ob hierzu das EEG 2023 schon den richtigen Weg beschritten hat, ist fraglich.
Denn, wie immer, steckt der Teufel im Detail: "Das Marktprämienmodell".
Wenn Stadtwerke ihren PV-Strom erzeugen, dann reichen sie diesen nicht an ihre Haushaltskunden weiter, sondern an ihren Netzbetreiber / Übertragungsnetzbetreiber. Denn das EEG läßt dies dann nicht zu, wenn der erzeugte Strom über die Netze geht. Dieses Modell sichert dem Stromerzeuger nicht nur den Erzeugungsaufwand, sondern auch die auf dem Strommarkt über die Strombörse erzielbaren Gewinne.
Um sicherzustellen, dass ausgeschriebene Kapazitäten zu dem für den Stromkunden günstigst möglichen Preis vergeben werden, kann die Direktvermarktung statt mit einer Marktprämie mit Differenzverträgen (sog. „Contracts for Difference“) kombiniert werden, bei denen Erzeuger nicht auf eine Marktprämie bieten, sondern direkt einen bestimmten Preis je eingespeister kWh Strom bieten. Liegt der Marktpreis unterhalb dieses Preises erhält der Erzeuger die Differenz als Förderung, liegt der Marktpreis hingegen über dem gebotenen Wert, zahlt er die Differenz zum Gebotspreis. Die Erzeuger werden so vom Risiko sinkender Marktpreise entlastet, die Gewinne steigender Preise kommen den Verbrauchern zugute.
Zitat:
https://www.diw.de/de/diw_01.c.834286.de/publikationen/diw_aktuell/2022_0077/marktpraemie_beschert_betreibern_erneuerbarer_energien_zusat___ne_____differenzvertraege_wuerden_verbraucherinnen_entlasten.html.
Gruß nach Unkel.
Ich vermisse hier im Forum eine Diskussion über dieses Thema !