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Ist der Füllstandsanzeiger Gegenstand ihres Mietvertrages oder ist das ihr Eigentum, um das sie sich auch kümmern müssen?
Wenn man den Füllstandsanzeiger wechseln will oder muss, dann muss der Tank dazu leer sein. Wenn also der Anzeiger bei ihnen gewechselt wurde, dann muss da auch jemand das Gas abgepumpt und dann wieder zurückgepumpt haben. Dabei gibt es sicherlich geringfügige Verluste, nicht aber in der von ihnen geschilderten Größenordnung,
Auch wenn der die Schwimmernadel angeblich festgehangen hat, dann muss es doch Auskunft darüber geben, wieviel Gas aus dem Tank und dann wieder in den Tank gefüllt wurde.Wurde die alte Füllstandsanzeige untersucht? Wäre wichtig, um zu wissen, dass die Schwimmernadel tatsächlich nicht funktioniert?
Noch einmal: ihr Ansprechpartner ist ihr Vertragsanbieter und nicht irgend eine Servicefirma!!!
Klären sie ab, wie und zu welchen Bedingungen sie aus diesem Vertrag aussteigen können.
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