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Autor Thema: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?  (Gelesen 19156 mal)

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Offline Lachshausen

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #15 am: 29. Januar 2021, 12:46:23 »
@Jon

habe ein ganz ähnliches Problem mit der Rückführung des oberirdischen Miettanks (WESTFA / Süddeutsche Flüssiggas GmbH).

Habe den Tank und die Belieferung mit Flüssiggas, sowie den Wartungsvertrag mit dem Musterbrief der "Stiftung Warentest" gekündigt.
Im Musterbrief werden die einschlägigen Gerichtsurteile genannt, welche ich auch explizit aufgelistet habe. Kündigungsbestätigung ist bereits eingetroffen.

Soweit so gut, nun hat die "Süddeutsche" mir ein meiner Meinung nach unmoralisches Angebot unterbreitet  >:(.
Sie verlangen schlappe 583,10 Euro für den Rücktransport und noch einmal 214,20 Euro für die Absaugung der Restmenge im Tank.
Auf die einschlägigen Gerichtsurteile wird von Seiten der "Süddeutschen" gepfiffen.

Ich bin nicht bereit diesen hohen Betrag für die Rückführung zu bezahlen, Absaugung entfällt - wird vorher umgepumpt in den neuen KAUFTANK!
Ich könnte ja selbst eine Spedition beauftragen den Tank abzuholen und denen vor die Füsse zu stellen. Wenn möglich möchte ich auch diese Geld sparen.

Wie ist Eurer Meinung nach, die weitere Vorgehensweise?

Lachshausen

Offline Watzl

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #16 am: 29. Januar 2021, 15:16:41 »
Tank:

teilen sie mit, dass der Tank leer ist, wenn er abgeholt wird. Wer den leer macht, das müssen die nicht wissen.
Lassen sie sich bzgl. der Rücktransportkosten eine Aufstellung der einzelen Posten geben, die letztlich den Gesamtbetrag verursachen. Es könnte sein, dass der Tank aufgeladen und 500 m weiter entfernt wieder bei einem anderen Kunden abgeladen wird.

Selber den Transport per Spedition organisieren birgt die Gefahr, dass man ihnen dabei dann Schäden am Tank vorhält, die sie beim Transport verursacht hätten.
Also etwas Zurückhaltung beim selber anpacken.
Natürlich wird ein Spediteur am Tank nichts kaputt machen, er lebt ja schließlich von diesem Geschäft. Fällt der Tank von LKW, dann ist er versichert.
Vielleicht können sie jemand von der Gas-Firma gewinnen, der den Tank zu Hause bei ihnen abnimmt. Sie mit ihm zusammen dann den Transport begleiten und somit sicher stellen, dass da nichts passiert ist. Aussichten: eher unwahrscheinlich.

Ja, man könnte ein ganzes Blasorchester zusammenstellen, wenn man schaut worauf die alle pfeifen.

Guten Erfolg und bitte berichten sie wie es weiter gegangen ist.

H. Watzl




Offline Lachshausen

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #17 am: 02. Februar 2021, 09:21:12 »
Frage an die Runde,

was darf ein ca. 22 Jahre alter oberirdischer 2,1t Tank noch kosten?
Wenn jemand darauf eine Antwort hat, gerne her damit.

Lachshausen

Offline Vertragsbefreiter

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #18 am: 03. Februar 2021, 17:10:39 »
Das ist wie mit einem 0815 Gebrauchtwagen. Der Zustand und die TÜV Restzeit sind die entscheidenden Faktoren. Das Teil ist nach 22 Jahren abgeschrieben. Wenn das Ding schon bei Ihnen angeschlossen und betriebsbereit steht sparen Sie ggü. Neukauf entsprechend. Also mehr als 1000 EUR würde ich nicht ausgeben.

Offline Lachshausen

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #19 am: 08. Februar 2021, 09:32:07 »
....TÜV ist abgelaufen, 10 Jahresprüfung steht an.
Ich dachte eher an max. 500,-€!

Offline Lachshausen

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #20 am: 10. Mai 2021, 09:14:19 »
...nachdem es hier in letzter Zeit ziemlich ruhig geworden ist, möchte ich Euch eigentlich nur mitteilen,
dass wir es endlich geschafft haben und raus sind aus dem Mietverhältnis.

Sämtliche Fragen bzgl. Abholung und Rückführung gehören seit geraumer Zeit der Vergangenheit an.
Wir haben uns endlich - nach zähem Ringen - gegenüber unserem alten Anbieter durchgesetzt.

Haben den alten Mietvertrag restlos gekündigt :D und uns endlich einen eigenen Tank gegönnt (6.400 Liter).
Können jetzt franck und frei auf dem Flüssiggas-Markt tätig werden.

Diese Gängelung war einfach nicht mehr zu ertragen.
Ich hoffe, ich konnte den einen oder anderen dazu bewegen etwas ähnliches in dieser Hinsicht zu unternehmen.

MfG
Lachshausen
« Letzte Änderung: 10. Mai 2021, 10:20:59 von DieAdmin »

Offline Watzl

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Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
« Antwort #21 am: 29. März 2022, 20:47:24 »
Glückwunsch, Glückwunsch.

Manchmal muss der Leidensdruck leider sehr sehr hoch sein, bis man die richtige Entscheidung trifft.
Vielleicht finden sie in ihrer Nähe, das kann auch schon mal 20 oder 30 km entfernt sein, freie F-Gas-Tanker mit denen sie sich zusammentun können bei der Bestellung.
Einer koordiniert, bestellt. Jeder der Teilnehmer der Sammelberstellung erhält eine separate Rechnung. So kann das gut gehen.

H. Watzl

 

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