Moin @Harry01, deine Befürchtungen bezüglich Preissteigerungen kann ich nachvollziehen, ich lasse mich auf dieses Risiko auch nur ein weil ich bis September so gut wie kein Gas verbrauchen werde, im Herbst sehe ich dann weiter, kann natürlich schiefgehen. Ich wollte mich aber nicht jetzt schon für ein ganzes Jahr binden.
Die Grund und Ersatzversorgung wird zu den „allgemeinen Preisen“ abgerechnet, siehe hier:
„Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 36 Grundversorgungspflicht
(1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Veröffentlichungen im Internet müssen einfach auffindbar sein und unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich um die Preise und Bedingungen der Belieferung in der Grundversorgung handelt. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.“
Zu Preisanpassungen und Fristen geht die Gasgvv noch mehr ins Detail, das es da wohl Spielräume für unterschiedliche Preise in Ersatz und Grundversorgung zu geben scheint habe ich auch schon gehört, deswegen habe ich „ entsprechen in der Regel ....“ geschrieben, das müsste dann aber in der Bekanntmachung der allgemeinen Preise dargelegt werden.
Mein Grundversorger möchte unterschiedliche Preise für Bestandskunden in der Grundversorgung und seit Dezember neu hinzugekommene kassieren, die Neuen sollen fast das 3 Fache zahlen, und das widerspricht dem obigen Zitat aus dem Enwg, gibt bereits eine Einstweilige Verfügung zu dem Thema zugunsten der Neukunden, endgültige Klärung wird sicher noch dauern.
Blöde Situation, birgt alles gewisse Risiken, ich habe auch lange überlegt bevor ich gekündigt habe.