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Autor Thema: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?  (Gelesen 5085 mal)

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Offline Harry01

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Hallo Forum!

Mein derzeitiger Erdgaslieferant erhöht zum 1. April den Arbeitspreis drastisch. Ich habe ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung, ansonsten bin ich wieder ein Jahr an den neuen Preis gebunden und dieser wird auch für 1 Jahr garantiert.

Nun habe ich im Internetportal meines hiesigen Grundversorgers (was nicht der momentane Sondervertragspartner ist) nach dem Grundversorgungstarif Ausschau gehalten und festgestellt, daß dieser um über 5 Cent pro kWh günstiger ist als der angepaßte Tarif meines jetzigen Lieferanten. Ich habe den Grundversorger per Email angeschrieben, um nach der Aktualität der Preisliste zu fragen und ob sich da ggf. Fehler eingeschlichen haben. Es kam aber gleich eine automatische Antwort, daß die Beantwortung länger dauern kann und auch die Telefonhotline aufgrund der "aktuellen Situation" überlastet sei.

Mein Plan wäre, wenn das so stimmt, den Sondervertrag zum April zu kündigen, um dann automatisch in die Grundversorgung zu fallen und dort erstmal zu bleiben.

Hat sowas schonmal jemand gehabt?

Offline Erdferkel

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #1 am: 16. März 2022, 08:42:37 »
Hallo Forum!...

Hat sowas schonmal jemand gehabt?
Hallo @Harry01, ich mache das gerade genau so.
Als Info wie das genau Abläuft:
Nach Kündigung und Vertragsende landet man zunächst automatisch für max. 3 Monate  in der „Ersatzversorgung“ beim zuständigen Grundversorger, hier gelten z.B. andere Kündigungszeiten, es kann jederzeit ein neuer Versorger beauftragt werden, die Preise entsprechen in der Regel denen in der Grundversorgung.
Nach den 3 Monaten, bei mir zum 01.04. endet die Ersatzversorgung und man schliesst automatisch einen „Grundversorgungsvertrag“ mit dem Grundversorger ab, dann gelten soweit ich weiss 2 Wochen Kündigungsfrist.
Die aktuellen Preise müssen auf der Homepage veröffentlicht sein, am besten sichern und gut aufbewahren.
Als Warnung: Manche Grundversorger versuchen gerade unterschiedliche Preise für „Neu“ und „Bestandskunden“ einzuführen, dagegen sollte man unbedingt Widerspruch einlegen, eine entsprechende Klage ist beim LG Frankfurt anhängig, aber noch nicht endgültig entschieden.
Viel Erfolg, Erdferkel

Offline Harry01

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #2 am: 16. März 2022, 22:27:08 »
Als Info wie das genau Abläuft:
Nach Kündigung und Vertragsende landet man zunächst automatisch für max. 3 Monate  in der „Ersatzversorgung“ beim zuständigen Grundversorger, hier gelten z.B. andere Kündigungszeiten, es kann jederzeit ein neuer Versorger beauftragt werden, die Preise entsprechen in der Regel denen in der Grundversorgung.

Danke für die Info. Dann liege ich mit meiner Idee ja nicht ganz so verkehrt.

Die aktuellen Preise müssen auf der Homepage veröffentlicht sein, am besten sichern und gut aufbewahren.

Sind sie, aber nur für die Grundversorgung und nur mit Stand zu Jahresbeginn 2022

Als Warnung: Manche Grundversorger versuchen gerade unterschiedliche Preise für „Neu“ und „Bestandskunden“ einzuführen, dagegen sollte man unbedingt Widerspruch einlegen, eine entsprechende Klage ist beim LG Frankfurt anhängig, aber noch nicht endgültig entschieden.

Ich habe nur davon gehört, daß unterschiedliche Preise für Grund- und Ersatzversorgung gemacht werden und ein Gericht das auch so bestätigt hat. Preise für die Ersatzversorgung sind bei meinem Grundversorger aber gar nicht zu finden.

Trotzdem weiß ich nicht, ob eine Vertragskündigung eine gute Idee ist. Folgendes habe ich recherchiert:

Kaum ein anderer Anbieter, der mich beliefern könnte, macht derzeit Neuverträge. Das würde auch für den Anbieter gelten, bei dem ich jetzt bin. Bei meinem Grundversorger habe ich mal einen Sondervertrag "simuliert". Der bietet einen Arbeitspreis an, der noch 3 Mal höher ist als der Preis, der mir jetzt bevorsteht. In diesem Preis sehe ich den Trend, den in Kürze auch der Grundversorgungstarif noch auf über diesen Preis hinaus angehoben wird. Sollte das der Fall sein, kann ich in den gekündigten Vertrag nicht mehr zurück und müßte entweder in der Grundversorgung bleiben oder einen Sondervertrag mit dem Grundversorger schließen und mich dort dann, wahrscheinlich für nur ein paar Cent weniger wieder binden. Ich bin absolut unschlüssig und auch nicht risikofreudig. Eine Antwort auf meine Anfrageemail habe ich auch noch nicht bekommen.

Offline Erdferkel

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #3 am: 17. März 2022, 08:20:51 »
Moin @Harry01, deine Befürchtungen bezüglich Preissteigerungen kann ich nachvollziehen, ich lasse mich auf dieses Risiko auch nur ein weil ich bis September so gut wie kein Gas verbrauchen werde, im Herbst sehe ich dann weiter, kann natürlich schiefgehen. Ich wollte mich aber nicht jetzt schon für ein ganzes Jahr binden.
Die Grund und Ersatzversorgung wird zu den „allgemeinen Preisen“ abgerechnet, siehe hier:
 „Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 36 Grundversorgungspflicht

(1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Veröffentlichungen im Internet müssen einfach auffindbar sein und unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich um die Preise und Bedingungen der Belieferung in der Grundversorgung handelt. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.“

Zu Preisanpassungen und Fristen geht die Gasgvv noch mehr ins Detail, das es da wohl Spielräume für unterschiedliche Preise in Ersatz und Grundversorgung zu geben scheint habe ich auch schon gehört, deswegen habe ich „ entsprechen in der Regel ....“ geschrieben, das müsste dann aber in der Bekanntmachung der allgemeinen Preise dargelegt werden.

Mein Grundversorger möchte unterschiedliche Preise für Bestandskunden in der Grundversorgung und seit Dezember neu hinzugekommene kassieren, die Neuen sollen fast das 3 Fache zahlen, und das widerspricht dem obigen Zitat aus dem Enwg, gibt bereits eine Einstweilige Verfügung zu dem Thema zugunsten der Neukunden, endgültige Klärung wird sicher noch dauern.

Blöde Situation, birgt alles gewisse Risiken, ich habe auch lange überlegt bevor ich gekündigt habe.  :(

Offline Harry01

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #4 am: 20. März 2022, 18:01:14 »
Hallo Erdferkel,

meine Entscheidung ist gefallen. Ich werde im Vertrag bleiben.

Der Grund ist eine Reaktion auf meine Anfrageemail, allerdings ohne Beantwortung meines Anliegen. Das Kuriose: Die Antwort kam per Post, obwohl ich überhaupt keine Postanschrift angegeben habe! Hier dürfte sich ein Datenschutzverstoß auftun, denn ich bin seit Jahren dort kein Kunde mehr und das Schreiben bezieht sich auf ein Stromvertragskonto, obwohl ich wegen Gasbezug angefragt habe. Ich soll mich im Serviceportal anmelden und dort könne ich alternative Angebote finden (was ich ja gar nicht will) und einen passenden Tarif abschließen. Geht`s noch? Die sind genauso ignorant und inkompetent wie damals.

Offline Erdferkel

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #5 am: 24. März 2022, 08:53:41 »
Hallo @Harry01, dann sind wir gespannt wie es sich weiter entwickelt, beim Strom bin ich auch beim alten Sondeverragspartner ( Eon ) geblieben, Vertragsverlängerung ab 01.04.2022. Da läuft auch gerade einiges aus dem Ruder, im Kundenportal wird bei den Vertragsdetails unter

"Meine Preise" nur "Wir arbeiten an der Darstellung
Leider können wir Ihnen hier aktuell Ihre Preise aus technischen Gründen nicht anzeigen. Hierfür bitten wir Sie um Entschuldigung.
Ihre aktuellen Preise entnehmen Sie gern Ihrer letzten Preisinformation wie z.B. Vertragsbestätigung, Produktwechsel Bestätigung oder Preisanpassungsschreiben."

Gut, wenn man alles bei Vertragsschluss dokumentiert hat, so bleibt der Preis wohl bei 26,xxCt/Kwh...
Ich drücke die Daumen daß deine Kalkulation aufgeht, für meinen Plan beim Gas sehe ich gerade ziemlich schwarz...  :(


Offline berghaus

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #6 am: 29. März 2022, 14:57:20 »
Zitat von Erdferkel in Antwort #1 v. 16. März 2022

"Nach Kündigung und Vertragsende landet man zunächst automatisch für max. 3 Monate  in der „Ersatzversorgung“ beim zuständigen Grundversorger,..."

Ist es richtig, dass man nach Kündigung eines Energievertrages, wenn man nicht einen neuen Vertrag abschließt, zunächst für drei Monate in der Ersatzversorgung landet und danach (erst) in die Grundversorgung fällt?

Oder landet man in der Ersatzversorgung nur, wenn der bisherige Versorger, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr liefern kann?

berghaus 20.03.22

Offline berghaus

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #7 am: 30. März 2022, 13:10:38 »
Erklärung bei verifox:

"Mit der Ersatzversorgung wird gesetzlich sichergestellt, dass niemand im Dunkeln sitzen oder im Winter frieren muss. Das regelt Paragraph 38 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Ersatzbelieferung für Haushaltskunden greift, wenn ein Energieversorger das Netznutzungsrecht verliert oder es zu ungeplanten Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt. Dann springt der örtliche Grundversorger ein. Die Ersatzversorgung kann bis zu drei Monate dauern, sie hat keine Kündigungsfrist und darf eigentlich nicht teurer sein als der örtliche Grundversorgungstarif. Es gibt aktuell (Dezember 2021) jedoch örtliche Energieversorger, die sich auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen und höhere Preise verlangen."

Trotzdem ist mir noch nicht klar, ob man nach Kündigung des bisherigen Versorgers ohne Neuabschluss eines Vertrages durch (weitere) Entnahme von Energie (wie beim Erstbezug) in die Grundversorgung fällt.

berghaus 30.03.22

Offline Erdferkel

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #8 am: 30. März 2022, 14:46:11 »
Hallo @berghaus, ich hatte das so verstanden und mein Versorger hat mir das auch so mitgeteilt, "Bestätigung der Gaslieferung in der Ersatzversorgung" zum 01.01.2022.
Ich hatte meinen Eon Vertrag zum 31.12.2021 gekündigt und einfach keinen neuen Anbieter beauftragt.

Ab 01.04.2022 bin ich dann in der Grundversorgung, ist Neuland für mich, habe ich da eigentlich einen Anspruch auf eine Schlussrechnung, sind ja 2 getrennte Verträge, der Ersatzlieferungsvertrag endet am 31.03. und müsste dann auch abgerechnet werden? Wird bestimmt noch lustig.
Das Schreiben des Versorgers werde ich mal anonymisieren und hochladen, die behaupten nämlich eine    2-wöchige Kündigungsfrist in der Ersatzversorgung zu haben, das ist natürlich Blödsinn, aber für mich aktuell kein strittiger Punkt.
Morgen geht der Zoff los... 8)

Offline berghaus

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #9 am: 30. März 2022, 15:06:59 »
Ich bin bei den von mir betreuten Lieferstellen (5 Strom, 4 Gas) schon früher und seit Herbst vorigen Jahres mutwillig in die GV gefallen.

Von Ersatzversorgung war da soweit ich weiß, noch nie die Rede.

Manche Versorger haben da wohl früher beim Preis keinen Unterschied gemacht. Das könnte sich jetzt geändert haben.'

Soeben habe ich bei check24 gelesen, dass mehrere hundert Grundversorger von Neukunden in der Grundversorgung wesentlich mehr als von Bestandskunden verlangen (z.B. 2.000 €/Jahr). Ob sie das dürfen ist wohl noch unklar.

Da hilft uns Wechselkünstlern auch unser Wissen nicht mehr.

berghaus 30.03.22





Offline Erdferkel

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #10 am: 30. März 2022, 15:25:08 »
@berghaus: Ja, das versucht mein Versorger auch, da gibts schon eine einstweilige Verfügung vom LG Frankfurt unter (Az. 03-06 O 6/22). Urteil steht noch aus.
Die Gasuf verlangt von "Neukunden" in der Ersatz/Grundversorgung abweichend zu den veröffentlichten "allgemmeinen Preisen" die Zahlung eines Preises nach Version 2.0... das werde ich jetzt klären.

Hier der Link zum Begrüssungsschreiben:
 https://share-your-photo.com/f39f3cfad5




Offline berghaus

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #11 am: 31. März 2022, 01:08:14 »
 @ Erdferkel

Das Schreiben Ihres Grundversorgers löst in mir aus verschiedenen Gründen Empörung aus.

M.E. sind Sie in die Grundversorgung gefallen und haben Anspruch auf den dort geltenden Einheitspreis für Bestands- und Neukunden.

M.E. kann man nicht gezwungen werden, einen Sondervertrag mit wem auch immer abzuschließen.

Besonders empörend finde ich die Drohung mit der Einstellung der Lieferung, die bekanntermaßen ja nur bei zahlungsunwilligen Kunden zulässig ist.

Das Schreiben würde ich den Verbraucherverbänden und auch der Bundesnetzagentur zur Erreichung von Abmahnungen zur Verfügung stellen oder mal vorsichtig anfragen, ob das alles so geht.

Auch der BdE könnte vielleicht etwas veranlassen, das den Anfängen wehrt.

berghaus 31.03.
« Letzte Änderung: 31. März 2022, 01:25:47 von berghaus »

Offline EviSell

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #12 am: 31. März 2022, 10:08:13 »
Zitat
...
Rein vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass nach den drei Monaten eine weitere Ersatzversorgung nicht mehr möglich ist. Schließen Sie für die Verbrauchsstelle bis dahin keinen Gaslieferungsvertrag ab, so müsste die Entnahme von Erdgas aus dem Netz unterbunden und Ihr Erdgasverbrauch bis zu diesem Zeitpunkt abgerechnet werden.
...

Das Schreiben der Gasuf ist ja mehr als dreist. Einerseits drohen sie faktisch die Versorgungssperre an und andererseits wollen sie weitere Abschlagszahlungen nach Ablauf der Frist für die Ersatzversorgung.

Ich hab mal auf der Website der Gasuf den Tarifrechner mit der heimischen Gasuf-PLZ getestet. Sie selber nehmen gar keine Neukunden mehr an, also auch nicht Sonderverträge, selbst wenn es mit den Wahnpreisen ausgeschrieben wäre.

Die Gasuf wird mit solchen Vorgehen nicht die einzigen sein, die die Kunden zu anderen Anbietern pressen wollen.

Wie lang muss man eigentlich von solchen "Grundversorgern" beliefert werden, um nicht mehr als "Neukunde" zu zählen?

@berghaus hat schon einige Adressen angeführt, denen das zur Kenntnis weitergereicht werden sollte. Ergänzen würde ich da noch die Landeskartellbehörde, sofern die Gasuf nicht außerhalb ihres heimischen Bundeslandes liefert, ansonsten wäre das Bundeskartellamt dafür Ansprechpartner.
« Letzte Änderung: 31. März 2022, 10:46:39 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline Erdferkel

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #13 am: 31. März 2022, 10:17:51 »
@berghaus & @EviSell: Das sehe ich genauso, das ganze Schreiben macht auf mich den Eindruck als sei es in grosser Eile zusammengeschustert worden um möglichst viele der unerwünschten Neukunden schnellstens wieder loszuwerden. Da werden widersprüchliche Angaben zu Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen gemacht, Angaben zum zuständigen Netzbetreiber fehlen gänzlich.

Ich kümmere mich jetzt erstmal um meine Abrechnung und die Abschlagshöhe, möchte nicht zu viele Streitpunkte gleichzeitig laufen haben.
Das Schreiben an die Netzagentur zur Prüfung zu leiten halte ich aber für eine gute Idee, kümmere ich mich am WE mal drum...

Offline berghaus

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Re: Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
« Antwort #14 am: 31. März 2022, 17:56:45 »
Hier die Aussage der Schlichtungsstelle zu der Grund- und Ersatzversorgung.

https://www.schlichtungsstelle-energie.de/grund-und-ersatzversorgung.html

Demnach landet man wohl doch zunächst für drei Monate in der Ersatzversorgung, wenn man nach einer Kündigung (selbst oder Versorger) keinen Sondervertrag mit wem auch immer abschließt.

Die Frage ist, ob es unterschiedliche Preise für die GV und EV gab, gibt oder geben darf.

Nach meinem Dafürhalten darf es jedoch keine unterschiedlichen Preise für Bestands- und Neukunden geben.

berghaus 32.03.22
« Letzte Änderung: 31. März 2022, 18:33:01 von berghaus »

 

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