Energiebezug > Gas (Allgemein)
Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?
Erdferkel:
Hallo @Harry01, dann sind wir gespannt wie es sich weiter entwickelt, beim Strom bin ich auch beim alten Sondeverragspartner ( Eon ) geblieben, Vertragsverlängerung ab 01.04.2022. Da läuft auch gerade einiges aus dem Ruder, im Kundenportal wird bei den Vertragsdetails unter
"Meine Preise" nur "Wir arbeiten an der Darstellung
Leider können wir Ihnen hier aktuell Ihre Preise aus technischen Gründen nicht anzeigen. Hierfür bitten wir Sie um Entschuldigung.
Ihre aktuellen Preise entnehmen Sie gern Ihrer letzten Preisinformation wie z.B. Vertragsbestätigung, Produktwechsel Bestätigung oder Preisanpassungsschreiben."
Gut, wenn man alles bei Vertragsschluss dokumentiert hat, so bleibt der Preis wohl bei 26,xxCt/Kwh...
Ich drücke die Daumen daß deine Kalkulation aufgeht, für meinen Plan beim Gas sehe ich gerade ziemlich schwarz... :(
berghaus:
Zitat von Erdferkel in Antwort #1 v. 16. März 2022
"Nach Kündigung und Vertragsende landet man zunächst automatisch für max. 3 Monate in der „Ersatzversorgung“ beim zuständigen Grundversorger,..."
Ist es richtig, dass man nach Kündigung eines Energievertrages, wenn man nicht einen neuen Vertrag abschließt, zunächst für drei Monate in der Ersatzversorgung landet und danach (erst) in die Grundversorgung fällt?
Oder landet man in der Ersatzversorgung nur, wenn der bisherige Versorger, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr liefern kann?
berghaus 20.03.22
berghaus:
Erklärung bei verifox:
"Mit der Ersatzversorgung wird gesetzlich sichergestellt, dass niemand im Dunkeln sitzen oder im Winter frieren muss. Das regelt Paragraph 38 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Ersatzbelieferung für Haushaltskunden greift, wenn ein Energieversorger das Netznutzungsrecht verliert oder es zu ungeplanten Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt. Dann springt der örtliche Grundversorger ein. Die Ersatzversorgung kann bis zu drei Monate dauern, sie hat keine Kündigungsfrist und darf eigentlich nicht teurer sein als der örtliche Grundversorgungstarif. Es gibt aktuell (Dezember 2021) jedoch örtliche Energieversorger, die sich auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen und höhere Preise verlangen."
Trotzdem ist mir noch nicht klar, ob man nach Kündigung des bisherigen Versorgers ohne Neuabschluss eines Vertrages durch (weitere) Entnahme von Energie (wie beim Erstbezug) in die Grundversorgung fällt.
berghaus 30.03.22
Erdferkel:
Hallo @berghaus, ich hatte das so verstanden und mein Versorger hat mir das auch so mitgeteilt, "Bestätigung der Gaslieferung in der Ersatzversorgung" zum 01.01.2022.
Ich hatte meinen Eon Vertrag zum 31.12.2021 gekündigt und einfach keinen neuen Anbieter beauftragt.
Ab 01.04.2022 bin ich dann in der Grundversorgung, ist Neuland für mich, habe ich da eigentlich einen Anspruch auf eine Schlussrechnung, sind ja 2 getrennte Verträge, der Ersatzlieferungsvertrag endet am 31.03. und müsste dann auch abgerechnet werden? Wird bestimmt noch lustig.
Das Schreiben des Versorgers werde ich mal anonymisieren und hochladen, die behaupten nämlich eine 2-wöchige Kündigungsfrist in der Ersatzversorgung zu haben, das ist natürlich Blödsinn, aber für mich aktuell kein strittiger Punkt.
Morgen geht der Zoff los... 8)
berghaus:
Ich bin bei den von mir betreuten Lieferstellen (5 Strom, 4 Gas) schon früher und seit Herbst vorigen Jahres mutwillig in die GV gefallen.
Von Ersatzversorgung war da soweit ich weiß, noch nie die Rede.
Manche Versorger haben da wohl früher beim Preis keinen Unterschied gemacht. Das könnte sich jetzt geändert haben.'
Soeben habe ich bei check24 gelesen, dass mehrere hundert Grundversorger von Neukunden in der Grundversorgung wesentlich mehr als von Bestandskunden verlangen (z.B. 2.000 €/Jahr). Ob sie das dürfen ist wohl noch unklar.
Da hilft uns Wechselkünstlern auch unser Wissen nicht mehr.
berghaus 30.03.22
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