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Grundversorgung billiger als Sondervertrag bei anderem Anbieter?

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Erdferkel:
@berghaus: Ja, das versucht mein Versorger auch, da gibts schon eine einstweilige Verfügung vom LG Frankfurt unter (Az. 03-06 O 6/22). Urteil steht noch aus.
Die Gasuf verlangt von "Neukunden" in der Ersatz/Grundversorgung abweichend zu den veröffentlichten "allgemmeinen Preisen" die Zahlung eines Preises nach Version 2.0... das werde ich jetzt klären.

Hier der Link zum Begrüssungsschreiben:
 https://share-your-photo.com/f39f3cfad5



berghaus:
 @ Erdferkel

Das Schreiben Ihres Grundversorgers löst in mir aus verschiedenen Gründen Empörung aus.

M.E. sind Sie in die Grundversorgung gefallen und haben Anspruch auf den dort geltenden Einheitspreis für Bestands- und Neukunden.

M.E. kann man nicht gezwungen werden, einen Sondervertrag mit wem auch immer abzuschließen.

Besonders empörend finde ich die Drohung mit der Einstellung der Lieferung, die bekanntermaßen ja nur bei zahlungsunwilligen Kunden zulässig ist.

Das Schreiben würde ich den Verbraucherverbänden und auch der Bundesnetzagentur zur Erreichung von Abmahnungen zur Verfügung stellen oder mal vorsichtig anfragen, ob das alles so geht.

Auch der BdE könnte vielleicht etwas veranlassen, das den Anfängen wehrt.

berghaus 31.03.

EviSell:

--- Zitat ---...
Rein vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass nach den drei Monaten eine weitere Ersatzversorgung nicht mehr möglich ist. Schließen Sie für die Verbrauchsstelle bis dahin keinen Gaslieferungsvertrag ab, so müsste die Entnahme von Erdgas aus dem Netz unterbunden und Ihr Erdgasverbrauch bis zu diesem Zeitpunkt abgerechnet werden.
...

--- Ende Zitat ---

Das Schreiben der Gasuf ist ja mehr als dreist. Einerseits drohen sie faktisch die Versorgungssperre an und andererseits wollen sie weitere Abschlagszahlungen nach Ablauf der Frist für die Ersatzversorgung.

Ich hab mal auf der Website der Gasuf den Tarifrechner mit der heimischen Gasuf-PLZ getestet. Sie selber nehmen gar keine Neukunden mehr an, also auch nicht Sonderverträge, selbst wenn es mit den Wahnpreisen ausgeschrieben wäre.

Die Gasuf wird mit solchen Vorgehen nicht die einzigen sein, die die Kunden zu anderen Anbietern pressen wollen.

Wie lang muss man eigentlich von solchen "Grundversorgern" beliefert werden, um nicht mehr als "Neukunde" zu zählen?

@berghaus hat schon einige Adressen angeführt, denen das zur Kenntnis weitergereicht werden sollte. Ergänzen würde ich da noch die Landeskartellbehörde, sofern die Gasuf nicht außerhalb ihres heimischen Bundeslandes liefert, ansonsten wäre das Bundeskartellamt dafür Ansprechpartner.

Erdferkel:
@berghaus & @EviSell: Das sehe ich genauso, das ganze Schreiben macht auf mich den Eindruck als sei es in grosser Eile zusammengeschustert worden um möglichst viele der unerwünschten Neukunden schnellstens wieder loszuwerden. Da werden widersprüchliche Angaben zu Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen gemacht, Angaben zum zuständigen Netzbetreiber fehlen gänzlich.

Ich kümmere mich jetzt erstmal um meine Abrechnung und die Abschlagshöhe, möchte nicht zu viele Streitpunkte gleichzeitig laufen haben.
Das Schreiben an die Netzagentur zur Prüfung zu leiten halte ich aber für eine gute Idee, kümmere ich mich am WE mal drum...

berghaus:
Hier die Aussage der Schlichtungsstelle zu der Grund- und Ersatzversorgung.

https://www.schlichtungsstelle-energie.de/grund-und-ersatzversorgung.html

Demnach landet man wohl doch zunächst für drei Monate in der Ersatzversorgung, wenn man nach einer Kündigung (selbst oder Versorger) keinen Sondervertrag mit wem auch immer abschließt.

Die Frage ist, ob es unterschiedliche Preise für die GV und EV gab, gibt oder geben darf.

Nach meinem Dafürhalten darf es jedoch keine unterschiedlichen Preise für Bestands- und Neukunden geben.

berghaus 32.03.22

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