Energiepreis-Protest > N-Ergie
Gasversorger berechnet 3 J. lang falschen, ungünstigen Tarif
Roland Kl:
Hallo Hr. Cremer,
erneut vielen Dank für Ihre Antwort.
Noch eine Nachfrage:
Den von Ihnen angezogenen §1 des EEG: \"Der Versorger ist verpflichtet zum günstigsten Tarif ... \" kann ich nicht finden.
(EEG steht doch für \"Erneuerbare Energien Gesetz\"? Dort steht im §1 nichts entsprechendes)
Können Sie mir weiterhelfen?
Im voraus vielen Dank.
Cremer:
@Roland KI,
richtig,
im EnWG § 1 steht:
Zweck des gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas
daraus läßt sich ableiten, dass der Versorger die Kunden mit dem preisgünstigsten Tarif abrechnet.
Roland Kl:
Nochmaliges, hartnäckiges Nachhaken (sogar bei derselben Bearbeiterin) hatte nun doch endlich Erfolg!
Der Gasversorger korrigierte rückwirkend für 3 Jahre (!) die Tarifart und sagte die Rückzahlung des Zuvielbezahlten schriftlich zu.
Vielen Dank allen für die \"moralische\" Unterstützung, \"es geht also doch\" (um Herrn Cremer zu zitieren, vielen Dank)!
Allen mit ähnlichen Problemen wünsche ich ebenfalls viel Erfolg!
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