Der Artikel „Moderne Messeinrichtungen: Extrakosten für Stromzähler“ aus der aktuellen ED (3/2021) ist nun online:
Findige Energieversorger nutzen die Einführung „moderner Messeinrichtungen“ um die bisher im Grundpreis inkludierten Kosten für die Messung von Strom auf die Energieverbraucher zu wälzen. Bisher konnten sich Energieverbraucher nämlich darauf verlassen, dass sämtliche Grundkosten wie Netzzugang, Rechnungsstellung und Messstellenbetrieb mit dem monatlichen Grundpreis abgegolten sind. Im Volksmund wird der monatliche Grundpreis daher teilweise auch als „Grundgebühr“ oder „Zählergebühr“ bezeichnet.
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https://www.energieverbraucher.de/de/site__1845/?contId=18566&contShow=18566#con-18566