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Maingau - Auftragsbestätigung mit höherem Preis als Angebot bei check24

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berghaus:
Am 24.11.2020 über check24 bestellt: PLZ 59821 35.000 kWh  AP 6,26 Ct/kWh, GP 0 €, Sofortbonus 292 €, Neukundenbonus 328 € = 1.571.00 €

am 25.11.2020 Auftragsbestätigung mit höherem Preis:            AP 6,43 Ct/kWh, GP 0 €, Sofortbonus 336 €, Neukundenbonus 300 € = 1.614,50 €
(ich hatte dem Vorversorger selbst gekündigt)

am 25.11.2020 Beanstandungsemail von mir an Maingau

Seit dem 24.11.2020 ist der Preis jeden Tag um etwa 10 € gestiegen, liegt aber immer noch um rd. 20 € unter dem Willkürpreis!

am 26.11.2020 Vertragsbestätigung ohne Hinweis auf den Preis und ohne Widerrufsbelehrung

Ist der Vertrag überhaupt zustandegekommen oder gilt die Auftragsbestätigung als geändertes Angebot, wenn ich der Vertragsbestätigung nicht widerspreche?

Widerrufen oder widersprechen?

Kann ich überhaupt was widerrufen, was ich nicht gewollt habe?

berghaus 26.11.20

Didakt:
Faule Sache, schlechter Versorger! Widerrufen und was Besseres bestellen. CHECK24 nicht aus der Pflicht lassen!!

Didakt:
@ berghaus, kleiner Scherz von mir. Aber hier liegt vsl. der Hase im Pfeffer: Sie haben Gas zum Brutto-preis incl. 16% MwSt. bestellt. Der Versorger hat den Bruttopreis ab 01.01.2021 incl. 19% MwSt. bestätigt. 6,26 ct + 3% = 6,44 ct.

MfG

berghaus:
Danke Didakt für den Hinweis!  ;)

Ich hätte nicht gedacht, dass die +3 % Mehrwertsteuer soviel ausmachen.

Tatsächlich ist in der Auftragsbestätigung bei Check 24 der Nettopreis 5,40 Ct./kWh + 16 % = 6,264 (+ 19% = 6,426)

So gesehen ist die Änderung der Boni noch wieder eine Verbesserung 292 + 328 = 624 / 336 + 300 = 636, aber seltsam!?

Es kann nun sein, dass Maingau mit dieser 'Gestaltung' bei check24 und Co. nur deshalb oben steht, weil die anderen das nicht machen.

Das muss ich noch mal prüfen.

Es wäre natürlich sinnvoll, wenn check24 und auch Maingau irgendwo darauf hinweisen würden.

Im Hintergrund ist auch noch zu beachten, dass sowohl der AP als auch der Neukundenbonus gestaffelt sind: 32.000 - 34.999 => AP 6,29, NKB 301

Das wird erst ersichtlich, wenn man die Auftragsbestätigung, dh. den Vordruck sorgfältig liest, den man nach der "jetzt kostenpflichtigen' Bestellung per E-Mail zugeschickt bekommt. (wird ausgeführt)

berghaus 27.11.20

Didakt:
Von Ihnen:

--- Zitat ---Es kann nun sein, dass Maingau mit dieser 'Gestaltung' bei check24 und Co. nur deshalb oben steht, weil die anderen das nicht machen….
--- Ende Zitat ---

Nein, dem wird so nicht sein. Nach meinen kürzlichen Erfahrungen ist dies aktuell gängige Praxis bei vielen Versorgern.


--- Zitat ---Es wäre natürlich sinnvoll, wenn check24 und auch Maingau irgendwo darauf hinweisen würden.
--- Ende Zitat ---

Das geschieht sehr oft in den Websites der einzelnen Versorger, siehe z. B. Vattenfall.

Im Prinzip dürfte die Regelung 16% zu 19% ja weitestgehend bekannt sein, weil die Wirtschaft im Moment nahezu ausschließlich danach handelt!  ;)

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