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Autor Thema: Heizung Gesamtkosten und HKV Einheiten  (Gelesen 2916 mal)

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Offline kalle07

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Heizung Gesamtkosten und HKV Einheiten
« am: 05. Dezember 2021, 15:12:21 »
Hallo,

ich wohne in einem Mietshaus, sanierter(isolierter) Altbau mit 7 weiteren Parteien auf jeweils ca 65 m² (Gesamt 533m²). Letztes Jahr belief sich der Gesamtverbrauch auf 54.000kWh und die Gesamt HKV lag bei 15.800 wobei ich 4700 verbraucht haben soll(bei 22° Raumtemperatur). Dieses Jahr wurden meiner Ansicht nach in einer Wohnung alle Heizkörper angestellt die vorher aus waren. Die Gesamtquadratmeter haben sich nur unwesentlich erhöht (558m²). Aber der Gesamtverbrauch stieg auf 61.000kWh, also um ca 13%, nun sind aber die Gesamt HKV Einheiten auf 28.000 gestiegen (um 75%), mein Anteil lag ähnlich wie im Vorjahr bei 4400, logischer Weise nun mit weniger Kosten.  Aber wie kann so ein enormer prozentualer Unterschied zwischen Anstieg kWh und HKV zustande kommen?

Danke für Hinweise!

Offline EviSell

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Re: Heizung Gesamtkosten und HKV Einheiten
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2021, 08:46:50 »
@Kalle07,

es könnte sein, dass der Anteil der „unerfassten Wärme“ gestiegen ist. Es handelt sich hier um Wärmeabgabe, die nicht erfasst wurde. Unter Heizkostenabrechnung finden sich einige Artikel dazu.

Klassisch für die nicht erfasste Wärmeabgabe sind z.B. Rohrleitungsverluste oder das im Gebäude der Heizungsanlage Heizkörper laufen, an denen kein HKV angebracht ist, z.B. Treppenhaus oder im Keller ein Raum zum Wäschetrocknen.
Wenn Mieter im Haus sind, denen dies nicht klar ist, dass auch deren Wärmeabgabe von ihnen selber mitbezahlt wird, fehlt das Bewusstsein, nicht sinnlos die Heizkörper aufzudrehen bzw. aufgedreht zu lassen. Oder auch die Haustür nicht lange offenstehen sollte.

Ungewöhnlich finde ich allerdings, dass sich die Gesamtquadratmeter eines Gebäudes erhöht haben. Selbst wenn eine Wohnung leer steht, muss die Quadratmeter dieser Wohnung mit eingerechnet werden. Auch in einer leeren Wohnung sollten HKV angebracht sein. Diese Kosten gehen bei Leerstand zu Lasten des Eigentümers des Gebäudes.
Ist Ihnen der Grund für die Erhöhung der Gesamtquadratmeter genannt worden?

Edit: Sind Sie sicher, dass  "Gesamtverbrauch auf 54.000kWh" bzw. "61.000kWh,"  n u r  für den reinen Heizverbrauch steht, oder ist da auch der Verbrauch für die Warmwasser-Aufbereitung enthalten?´
Wenn das wirklich die reinen Heizgesamtverbräuche sein sollen, dann ist der Anteil der unerfassten Wärme immens hoch.

Da mir Ihr Verbrauch zu glatt vorkommt: Haben Sie bei der Ermittlung Ihres Anteils (HKV) die Umrechnungsfaktoren bei den einzelnen Heizkörpern berücksichtigt?
« Letzte Änderung: 06. Dezember 2021, 11:13:29 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

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Offline kalle07

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Re: Heizung Gesamtkosten und HKV Einheiten
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2021, 17:20:19 »
Danke für die Hinweise !

Warmwasser ist bei allen separater Strom-Drurchlauferhitzer.
Ich habe meine Werte etwas geglättet, da stimmt alles ;)
Momentan mag ich da nicht so viel nachfragen, da ich dieses Jahr besser da stehe als letztes, da trug ich bei 7 Parteien ca 1/3 der Gesamtkosten, habe das auch als nahezu unmöglich angemahnt(bei 2 Familien mit Kleinkindern im Haus, die werden nicht bei 16Grad frieren) und habe das auch nicht bezahlt. Es waren die ganzen Jahre zuvor um die 40-50.000kwh ...
Falls nächstes Jahr was mekrwürdig ist, würde ich ja mal einen Anwalt drüber schauen lassen, bin Verischert, was für ein Fachgebiet sollte der haben ?

LG

Offline EviSell

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Re: Heizung Gesamtkosten und HKV Einheiten
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2021, 08:30:37 »
Das Thema "Heizkostenabrechnung" fällt unter Mietrecht. Müssten Sie mal schauen, ob das Ihre Rechtsschutzversicherung abdeckt.

Sie können die Heizkostenabrechnung auch direkt mal überprüfen lassen. Beim Bund der Energieverbraucher (das geht auch für Nicht-Vereinsmitglieder) oder bei der Verbraucherzentrale. Die Mietervereine machen dies auch, aber meines Wissens nur für Vereinsmitglieder.

Mit welchem Verteilungsschlüssel sind die Heizkosten verteilt? Üblicherweise wird 30 % und 70 % veranschlagt. Das bedeutet das 30 % der Gesamtkosten auf die Quadratmeter der Wohnung entfallen und 70 % nach HKV verteilt werden.
Welche Bedingungen für diesen Verteilschlüssel erfüllt sein müssen, gibt § 7 der HeizkostenV vor.
Bei den Fundstücken im Netz geht man davon aus das 30/70 gerechter ist. Ich kann mir durchaus auch Fälle vorstellen, bei denen dies bei 50/50 der Fall wäre.
Wenn zum Beispiel in einem Mietshaus nach der Installation einer zentralen Heizungsanlage noch Kamin und Ofen angeschlossen blieben. Abgesehen davon, dass diese Wohnungen Extra-Kosten fürs Heizen haben, führt dies nämlich auch zu einer Verzerrung der Aufteilung. Schließlich bestehen Heizkosten nicht nur aus verbrauchsabhängigen Kosten.
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2021, 11:17:48 von EviSell »
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