Hallo zusammen
Mein Name ist Markus
bin neu hier im Forum, ich habe noch einen Vertrag mit der oben genannten Firma, diesen ich jetzt gekündigt habe.
Nun bin ich auch auf den link gestoßen, das es nicht rechtens sei das wir als Kunden den Abbau und abpumpen des Tanks zahlen.
https://www.test.de/Fluessiggas-So-kommen-Sie-aus-der-Tankfalle-5124366-5127114/Ich habe den Classic Tarif mit Zähler. Der Tank ist ein ganz kleiner 0,5t gehen knapp 800 Liter rein.
Angeblich wäre dieser auch der einzige den ich aufstellen darf, laut damals PRIMAGAS, daran glaube ich aber mittlerweile nicht mehr.
Und hier steht:
6.1 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Primagas berechtigt, das restliche Flüssiggas aus dem Gaslagerbehälter abzusaugen, die Gasversorgungsanlage abzuklemmen und die im Eigentum von Primagas stehende Gasversorgungsanlage zu demontieren und zurückzuholen. Zum Absaugen des Flüssiggases, zum Abklemmen der Gasversorgungsanlage sowie zur Demontage bzw. zum Abtransport derselben ist ausschließlich Primagas oder ein von Primagas beauftragter Dritter berechtigt.
6.2 Die mit der Absaugung, Abklemmung, Demontage und Rückholung verbundenen Kosten werden nach Aufwand an den Kunden berechnet. Sollten sich während der Vertragslaufzeit bauliche Veränderungen auf dem Grundstück des Kunden ergeben haben, die die Demontage und/oder Rückholung der Gasversorgungsanlage erschweren, hat der Kunde die anfallenden Mehrkosten zu tragen.
Laut der Stiftung ist dies ein „Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB“
Kennt sich wer damit aus ? Oder hat hier sogar die Nummer schon durch und recht bekommen?!