Hallo @Sanni, die Forderung nachzuvollziehen dürfte ohne komplette Unterlagen schwierig werden, ich nehme an, daß da zur ursprünglichen Forderung noch Inkassokosten und Rücklaufgebühren addiert wurden. Das müsste aber aus der Forderungsaufstellung hervorgehen.
Die geleisteten Zahlungen lassen sich ja über die Kontoauszüge nachweisen, die kann man notfalls bei der Bank nochmal anfordern, kostet natürlich.
Ich würde niemals mit einem Inkassounternehmen verhandeln, Ansprechpartner ist bei strittigen Rechnungen für mich ausschliesslich der ursprüngliche Vertragspartner, und das wird dem jeweiligen Inkassobüro in Form eines 2 Zeilers mitgeteilt, das wars. Habe ich bei der 365AG und Vattenfall so praktiziert, lief problemlos.
Für die Zukunft: Es gibt gesetzliche Mindestaufbewahrungsfristen für diverse Unterlagen, auch für Pivatpersonen, einfach mal googeln. Abrechnungen von Versorgern würde ich immer mindestens 4 Jahre bis zur Verjährung eventueller Nachforderungen aufbewahren, Rechnungen für Schmuck und hochwertige Einrichtung liegen dauerhaft im Schliessfach, schon wegen der Versicherungen für den Schadenfall.