Energiepreis-Protest > Stadtwerke Mosbach

Abschlagszahlungen

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BerndA:
Hallo Mitstreiter,

Auch bei uns ist man auf auf die von uns errechneten Abschläge nach den alten Preisen eingegangen, und hat gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung angeboten.

Ist das eine Falle? Muss ich mir da juristisch gesehen Gedanken machen?

Natürlich weist man darauf hin, dass bei diesen niedrigeren Abschlägen eine hohe Nachforderung in der Jahresrechnung entstehen kann.

Aber das ist uns ja mittlerweile bestens bekannt.

Ich habe erst mal, wie bisher, meine Abschläge als Dauerauftrag selbst gezahlt.

Oder wie soll man da reagieren?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

RR-E-ft:
@BerndA

Durch die Anpassung der Abschläge auf das gewünschte Niveau (noch einmal nachrechnen!), sollen wohl bis auf weiteres weitere unnütze Mahnungen erübrigt werden:

Gibt es Texte wie man auf wiederholte Mahnungen reagiert?


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@BerndA,
@toml,

ich rate auf alle Fälle sehr vorsichtig zu sein.

H. Fricke hat schon recht, auf alle Fälle nachrechnen.

Das bedeutet, selber die Abschläge per Dauerauftrag zu leisten, also sich aktiv, nicht passiv verhalten.

toml:
Meine monatlichen Zahlungen werden nur noch durch mich überwiesen, da ich Überzahlungen durch den von mir errechneten Verbrauch am besten vermeiden kann. Wie bekannt ist mit einer Rückzahlung des Gasversorgers ja nicht zu rechnen .

Leider bin ich laut der Dateien im Internet der Einzige in meinem Versorgungsgebiet der Einspruch eingelegt und die Zahlungen gekürzt hat.Wie kann ich über Mitstreiter bei meinem Versorger mehr herausfinden.

stromdesigner:
Der Versorger denn?

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