Energiepreis-Protest > Stadtwerke Mosbach
Abschlagszahlungen
toml:
Meine Stadtwerke sind freundlicher Weise bereit die geküzten Abschlagszahlungen in Kauf zu nehmen.
Jedoch wollen sie schriftlich eine Bestättigung das die Nachzahlungen durch mich , mit Erhalt der Rechnung beglichen werden.
Meine Frage ist ob ich auf dieses Schreiben überhaupt eine Antwort versenden soll. Meine Widersprüche anhand §315 sind immer von den Stadtwerken beantwortet worden.
RR-E-ft:
@toml
Ich trage Eulen nach Athen:
Geben Sie auf gar keinen Fall eine entsprechende Erklärung ab, weil Sie dann in jedem Falle den Rechnungbetrag bei Fälligkeit vollständig bezahlen müssten.
Es könnte als Anerkenntnis/ Begebung der Rechte aus § 315 BGB gewertet werden, so dass Sie ggf. jedenfalls auf einen Rückerstattungsprozess verwiesen werden könnten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Forum,
schon wieder eine neue Masche der Versorger an das Geld zu kommen
Monaco:
... aber immerhin gibt man zu, dass gekürtze Abschlagszahlungen scheinbar buchungstechnisch möglich sind ...
@toml
Überweisen Sie die Abschläge oder werden diese per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen?
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Kampfzwerg:
@Toml
netter Versuch! Ist ja eine ganz neue Masche.
Manchmal kann ich es wirklich nicht fassen, für wie dämlich werden wir Kunden eigentlich gehalten?
Das grenzt ja schon fast an Beleidigung.
Diese Frage ist keine Antwort wert!!
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