Energiepreis-Protest > Stadtwerke Mosbach

Abschlagszahlungen

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toml:
Meine Stadtwerke sind freundlicher Weise bereit die geküzten Abschlagszahlungen in Kauf zu nehmen.
Jedoch wollen sie schriftlich eine Bestättigung das die Nachzahlungen durch mich , mit Erhalt der Rechnung beglichen werden.
Meine Frage ist ob ich  auf dieses Schreiben überhaupt eine Antwort versenden soll. Meine Widersprüche anhand §315 sind immer von den Stadtwerken beantwortet worden.

RR-E-ft:
@toml

Ich trage Eulen nach Athen:

Geben Sie auf gar keinen Fall eine entsprechende Erklärung ab, weil Sie dann in jedem Falle den Rechnungbetrag bei Fälligkeit vollständig bezahlen müssten.

Es könnte als Anerkenntnis/ Begebung der Rechte aus § 315 BGB gewertet werden, so dass Sie ggf. jedenfalls auf einen Rückerstattungsprozess verwiesen werden könnten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Forum,

schon wieder eine neue Masche der Versorger an das Geld zu kommen

Monaco:
... aber immerhin gibt man zu, dass gekürtze Abschlagszahlungen scheinbar buchungstechnisch möglich sind ...

@toml

Überweisen Sie die Abschläge oder werden diese per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen?

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Kampfzwerg:
@Toml

netter Versuch! Ist ja eine ganz neue Masche.

Manchmal kann ich es wirklich nicht fassen, für wie dämlich werden wir Kunden eigentlich gehalten?
Das grenzt ja schon fast an Beleidigung.

Diese Frage ist keine Antwort wert!!

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