@Didi81,
natürlich ist es so, dass wenn die gerichtliche Entscheidungen (Plural, denn es werden mehrere geben !!) zugunsten der Versorger ausfallen sollte, man irgendwann was nachzahlen muss.
Deshalb wird ja auch empfohlen, die nicht geleisteten Kosten beiseite zu legen. so enorm sind diese ja auch wieder nicht. Bei gas nacht dies für ein Zweifamilienhaus in 2005 gerade mal ca. 130 € aus.
Man muss schon bereit sein, etwas zu pokern. Der Hinweis bzgl. Verbraucherzentralen, man solle unter Vorbehalt zahlen, ist schlichtweg falsch. Die meisten VBZ raten bereits zum Kürzen der Abschläge.