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BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?

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Erdferkel:
Hallo @Sanni, da ist wohl Einiges schiefgelaufen, entsorgte Rechnungen, Rücklastschriften, unbekannt verzogen... Nein, da finde ich es überhaupt nicht „frech“ daß da ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, selbstverständlich haben sie einen Anspruch auf eine Abrechnung mit Aufschlüsselung der Gebühren und Kosten, ob Sie an den Inkassokosten in diesem Fall vorbeikommen ist ohne Kenntnis der gesamten Umstände und Kommunikation mit dem Versorger schwer einzuschätzen. Man kann nur immer wieder raten alles zu dokumentieren und zu archivieren, da tuts zur Not auch ein Handyfoto. Und bei Umzug natürlich den Versorger frühzeitig informieren und Zählerstände bei Wohnungsübergabe notieren und dokumentieren, das sind doch eigentlich Selbstverständlichkeiten?

Sanni:
Hallo @Erdferkel. Danke für deine Antwort

Selbstverständlich ist es für mich nicht, das ich die Schlussrechnung 2 Jahre aufbewahre.
Und den Umzug hatte ich gemeldet da ich ja die Abrechnung zu meiner neuen Adresse bekommen habe.
Und laut meinen Auszügen ( Konto )ist nur im Februar eine Rückbuchung und zwar seitens von mir vorgenommen worden,
weil ich ja seit 30.11.2017 von der BEV nicht mehr versorgt worden bin.

Leider wusste ich nicht das ich Unterlagen von meinem alten Stromanbieter Jahre aufbewahren muss.

Im übrigen warte ich seit 1 Woche auf Antwort von dem Inkassounternehmen.

Die neue Abrechnung beinhaltet nicht die Zahlung von Dezember 2017 und Januar 2018.
Nur die 2 malige Rückbuchung von mir im Februar 2018.
Die Abrechnung ist vom 20.12.2017 - 11.01.2018 , Februar wird auch nicht mehr mit einberechnet, also warum wird geschrieben das offene Gebühren von Februar sind ???
Für mich nicht nachvollziehbar.

Erdferkel:
Hallo @Sanni, die Forderung nachzuvollziehen dürfte ohne komplette Unterlagen schwierig werden, ich nehme an, daß da zur ursprünglichen Forderung noch Inkassokosten und Rücklaufgebühren addiert wurden. Das müsste aber aus der Forderungsaufstellung hervorgehen.
Die geleisteten Zahlungen lassen sich ja über die Kontoauszüge nachweisen, die kann man notfalls bei der Bank nochmal anfordern, kostet natürlich.
Ich würde niemals mit einem Inkassounternehmen verhandeln, Ansprechpartner ist bei strittigen Rechnungen für mich ausschliesslich der ursprüngliche Vertragspartner, und das wird dem jeweiligen Inkassobüro in Form eines 2 Zeilers mitgeteilt, das wars. Habe ich bei der 365AG und Vattenfall so praktiziert, lief problemlos.
Für die Zukunft: Es gibt gesetzliche Mindestaufbewahrungsfristen für diverse Unterlagen, auch für Pivatpersonen, einfach mal googeln. Abrechnungen von Versorgern würde ich immer mindestens 4 Jahre bis zur Verjährung eventueller Nachforderungen aufbewahren, Rechnungen für Schmuck und hochwertige Einrichtung liegen dauerhaft im Schliessfach, schon wegen der Versicherungen für den Schadenfall.

berghaus:
Wenn der BGH nicht die Fristenlösung 'erfunden' hätte, hätte mir die Tatsache, dass ich die Gasrechnungen ab 1975 aufbewahrt hatte, noch weitere 6.000 € Ersparnis gebracht.

Dann hätte nämlich der Preis von 1975 gegolten und nicht der von 2003, drei Jahre vor dem ersten (nachweisbaren) Widerspruch.  :D

berghaus 30.01.20

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