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BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?
berghaus:
Hier https://bev-inso.de/start wird ja ausführlich der Ablauf des Insolvenzverfahrens beschrieben.
Es ist ja davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter nicht das betrügerische Verhalten der BEV fortsetzt und falsche Abrechnungen erstellt, indem er z.B. mutwillig den berechtigten Anspruch auf den Neukundenbonus 'vergißt'.
Wie wir im Forum lesen können, werden noch bestehende Forderungen der BEV rigoros eingetrieben, was ja auch zugunsten der Kunden mit berechtigten Rückforderungen richtig ist.
Ich stelle mir bzw. uns die Frage, ob der Insolvenzverwalter nicht auch verpflichtet ist, die offensichtlich falschen Abrechnungen (aus unverjährten Zeiträumen?) von sich aus zu berichtigen, wenn bekannt ist, dass z.B. der Neukundenbonus nicht nur gelegentlich, sondern grundsätzlich 'vergessen' wurde.
berghaus 12.01.20
Hermann.d.Ä.:
Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt. Der hat grds. kein Interesse falsche Abrechnungen zu erstellen.
Die vom Insolvenzverwalter erstellten Abrechnungen sind zumeist mit derr heissen Nadel erstellt. Der "Kunde" kann sich ja beschweren.
Ich selbst bin von einer solchen "falschen" Abrechnung betroffen. Meckern per Mail. fertig.
Zuerst hat ein Insolvenzverwalter Werte zu sichern und Forderungen des Insolventen zu realisieren. Später werden dann die Werte (nach Abzug der Kosten) an die Gläubiger ausgekehrt.
Bei einer zu erwartenden Quote von weit unter 20% lohnt sich für Gläubiger kaum eine Diskussion mit dem Insolvenzverwalter.
Wäre doch schön, wenn Anbieter von Massengeschäften gegen Insovenzschäden versichert wären.
Sanni:
Hallo zusammen
Ich habe im November 2019 eine Abrechnung vom Insolvenzverwalter erhalten.
wurde aber aber seit 30.11.2017 nicht mehr von der BEV beliefert.
Habe die Abrechnung auch über den www.bev-inso.de angezweifelt.
am 07.01.2020 habe ich dann nur eine kleine Info dazu bekommen,aber nicht die von mir gestellten Fragen beantwortet,
nun habe ich vom Inkasso Bescheid zwecks Zahlung. Hat jemand schon die Forderung beglichen beim Inkasso?
Frech ist ja auch das sofort mit dem Inkasso gedroht wird.
Erdferkel:
@Sanni: Was soll man denn darauf bitte Antworten?
Warum wurde die Abrechnung „angezweifelt“?
Wie wurde der Vertrag damals beendet, warum erfolgt die Abrechnung erst jetz, Insolvent wurde die BEV ja erst Anfang 2019, ist die Forderung aus 2017 vieleicht berechtigt?
Viele Fragen, überlegen Sie genau wie sie weiter vorgehen, sonst bleiben die Inkassokosten im worst case bei Ihnen hängen.
Viel Erfolg!
Sanni:
@Erdferkel die Abrechnung wird angezweifelt, weil ich am 30.11.2017 nicht mehr von der BEV beliefert worden bin. Beiträge von meinem Konto bis Januar 2018 gezahlt worden sind.
Von der BEV bekam ich Ende Januar 2018 dann eine Abrechnung mit Guthaben. die mir auch überwiesen wurden.
Leider habe ich diese nicht mehr.
Die neu erstellte Abrechnung ist nun vom 20.12.2017-11.01.2018 .
In dieser Abrechnung ,stehen offene Gebühren von 172,00 Euro.
Wahrscheinlich 2 Abschläge und einen Energieverbrauch von 59 KW.
Aber nicht die gezahlten Beiträge.
Den Dezember 2017 und Januar 2018 sind noch vom Konto abgebucht worden.
Auf meiner Anfrage bei der BEV Inso bekam ich folgendes am 07.01 2020.
Leider haben wir von Ihnen keine fristgerechte Umzugsmeldung erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen nun bei fehlendem Nachweis den entstandenen Energieverbrauch in Ihrer alten Wohnung in Rechnung stellen müssen.
Habe nun vom Inkasso eine Rechnung erhalten.
Das Inkasso Unternehmen habe ich bereits kontaktiert, mit der bitte mir die offene Forderung von 172,00 Euro zu erklären,
diese teilt mir heute mit die offenen Posten ergeben sich durch die geplatzten Lastschriften aus Februar 2018.
Die Abrechnung ist aber nur bis 11.01.2018.
Da ich die alte Abrechnung von Januar 2018 bereits entsorgt habe , werde ich wohl die Forderung vom Inkasso überweisen.
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