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Autor Thema: Überhöhter Abschlag Gas Sondervertrag  (Gelesen 3640 mal)

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Offline tyler durden

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Überhöhter Abschlag Gas Sondervertrag
« am: 09. Januar 2020, 16:27:25 »
Moin, ich habe im Anfang Oktober 2019 einen Gas Sondervertrag mit einem Verbrauch von ca. 8000 KwH/Jahr ab 01.01.2020 mit der EWE Vertrieb GmbH in Oldenburg über Verivox beantragt, 4 Tage später bekam ich die Vertragsbestätigung mit Erläuterung der nächsten Schritte.
Nach Übermittlung des Zählerstandes zum Vertragswechsel zum 01.01.2010 an den Netzbetreiber erhielt ich heute ein Schreiben der EWE, ihre Vertragsdaten, mit Angabe der Preise, Kündigungstermine und Anfangszählerstand und den Abschlagsplan, die EWE fordert
ab 01.02.2020 bis 01.08.2020 einen monatlichen Abschlag in Höhe von 110,00€, sodann würde eine Endabrechnung erstellt und der Abschlag ggf. angepasst werden.
Dies entspricht einer Verdoppelung meiner bisherigen Abschläge, ich wohne seit über 10 Jahren hier und habe einen sehr konstanten Verbrauch, Abrechnungszeitraum 2018 waren 8000 Kwh, 2019 8027 Kwh, ich erwarte aktuell bei einem Abschlag von 12 X 55€ eine Rückerstattung in Höhe von 213,-€ vom Vorlieferanten und kann die von der EWE geforderte Abschlagshöhe überhaupt nicht nachvollziehen, Verivox hatte einen Abschlag in Höhe von 48,00€ in Aussicht gestellt.
Ich möchte gegen die festgesetzte Abschlagshöhe Widerspruch einlegen, in den auf den Schreiben der EWE ausgewiesenen "Weiteren Erläuterungen" heisst es zu den Abschlagsbeträgen: " In der Regel werden im laufenden Abrechnungsjahr 12 monatliche Abschlagsbeträge fällig, deren Höhe auf Grundlage des vorherigen Jahresverbrauchs ermittelt wurde. ---"
Habe ich als Sondervertragskunde einen Anspruch auf Anpassung des Abschlages oder muss ich auf Entgegenkommen des Versorgers hoffen? In den AGB zum Vertrag ist leider nichts zur Ermittlung der Abschlagshöhe enthalten, habe mich auf die Weiteren Erläuterungen verlassen.
Das passiert mir jetzt zum 1. Mal, obwohl ich immer auf Reclabox und hier nachschaue an wen ich da geraten könnte.



 

Offline Didakt

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Re: Überhöhter Abschlag Gas Sondervertrag
« Antwort #1 am: 10. Januar 2020, 11:06:35 »
@ tyler durden

Zitat
Habe ich als Sondervertragskunde einen Anspruch auf Anpassung des Abschlages oder muss ich auf Entgegenkommen des Versorgers hoffen?

Ja, den Anspruch auf Anpassung der Abschlagshöhe haben Sie generell.

1. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die von den Energieversorgern festgelegten Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas gemäß § 41 (2) EnWG am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren müssen und nur in einer angemessenen Höhe verlangt werden dürfen. Der Ansatz überhöhter Abschläge ist unzulässig (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 136/14).

2. Sie kommen Ihren vertragstypischen Pflichten und somit der vollständigen Vertragserfüllung uneingeschränkt – auch ohne negative Auswirkungen auf eine evtl. Bonusgewährung – nach, wenn Sie dem Versorger bis zur Jahresabrechnung bzw. bis zum Vertragsende den vereinbarten Kaufpreis – hier in Summe der fristgerecht geleisteten Abschläge – zahlen und die gekaufte Sache abnehmen (s. auch § 433 (2) BGB).

Eine Frage, bevor Sie die Abschlagshöhe beim Versorger monieren: Wie lauten die vertraglich festgelegten Preiskonditionen? Höhe des Grundpreises/Mon oder Jahr und des Arbeitspreises/kWh?

MfG

Offline tyler durden

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Re: Überhöhter Abschlag Gas Sondervertrag
« Antwort #2 am: 10. Januar 2020, 14:08:10 »
@Didakt: Vielen Dank für die schnelle Antwort, das drückt meinen Puls erstmal wieder unter 90.
Ich habe unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/PreiseUndRechnungen/Abschlagzahlungen.html
diese Aussage gefunden: "Gesetzliche Grundlage: Abschlagszahlungen in der Grundversorgung sind in § 13 StromGVV und § 13 GasGVV geregelt.
-Kunden außerhalb der Grundversorgung
-Für diese Verträge gibt es keine gesetzliche Regelung.".
Das hat mich ziemlich verunsichert.
Warum wird diese Info nicht aktualisiert, wenn es eine gerichtliche Entscheidung dazu gibt?
Hier sind die Konditionen zum Vertrag:
Tarif "Zuhause+"
Vertrag ab 01.01.2020
Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 1 Monat
Voraussichtlicher Verbrauch 8000 Kwh/Jahr
Arbeitspreis Netto 4,93 Ct/Kwh netto, 5,87 Ct/Kwh brutto
Grundpreis / Jahr 78,32 netto, 93,20 brutto
Bonus nach 12 Monaten Belieferung 96,00€

Ich würde folgendermaßen rechnen:
8050Kwh * 0,0587€ = 472,54 €
zzgl. Grundpreis 93,20 €
Gesamt 565,74 €

Den Bonus ziehe ich noch nicht ab, wenn ich jetzt beginnend vom 01.02.2020 von 11 Abschlägen bis zum Vertragsende ausgehe komme ich auf einen kostendeckenden Abschlag in Höhe von ca. 52,00€, was den von Verivox vorausberechneten 12 Abschlägen a 48€ entspräche.
Ich würde erstmal höflich um Anassung der Abschläge bitten, mit Bezug auf den Vorjahresverbrauch und das zitierte Urteil, oder besser gleich einen gepfefferten Brief schreiben?




Offline Didakt

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Re: Überhöhter Abschlag Gas Sondervertrag
« Antwort #3 am: 10. Januar 2020, 17:48:35 »
@ tyler durden

Ganz einfach: Für Sonderverträge gelten die in den jeweiligen Vertrag einbezogenen AGB des Versorgers. Die Netzagentur ist dabei „außen vor“!

In Ihrem Fall ergibt sich folgende Abschlagsberechnung:

Edit: Datei gelöscht

Also schreiben sie dem Versorger folgenden netten, stilistisch ansprechenden Brief, damit er gleich merkt, dass er es mit einem Kenner der Materie zu tun hat (die Form: E-Mail oder Brief, Einschreiben Einwurf, bestimmen Sie nach Ihren Erfahrungen mit dem Versorger; am besten gerichtsfest):

Edit: Vorlage gelöscht

MfG
« Letzte Änderung: 11. Januar 2020, 17:41:52 von Didakt »

Offline tyler durden

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Re: Überhöhter Abschlag Gas Sondervertrag
« Antwort #4 am: 29. Januar 2020, 14:51:55 »
Hallo, die Angelegenheit ist erledigt, auf meine Email gab es keine Reaktion, nur die automatisierte Eingangsbestätigung. Nach Fristablauf habe ich die Hotline angerufen, einen sehr freundlichen Mitarbeiter gesprochen und das Anliegen wurde sofort erledigt, 11 Abschläge in Höhe von 50€. Die schriftliche Bestätigung ist mir heute zugestellt worden.
Seitens der EWE wurde nachgefragt ob ich nicht auch mit dem Strom zu Ihnen wechseln möchte, toller Tarif für Kombikunden, gäbe es nicht über die Portale, nur jetzt und hier. Kang zwar interessant, aber zu teuer, 100€ mehr als Solovertrag bei anderen Anbietern.
Nein Danke, insbesondere bei diesen Serviceerfahrungen!
Ist das deren Version der Kontaktaufnahme zum Kunden?
Sowas braucht niemand.

 

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