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zu diesem Thema finde ich im ganzen WWW nichts. […Gilt hier § 21 GasGVV.] […Kam das schon mal vor?]
Die Schreiben genügen den Anforderungen von §42 (3) EnWG nicht, einem Verbraucher auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitzuteilen.
Die Aufrechnung bzw. das Aufrechnungsverbot ist immer der Haken. Aber es gibt spätere Urteile, die der Argumentation des BGH folgen.
Ich denke, da ist ein deutlicher Trend zu entdecken. Ich würde es riskieren, falls Immergrün überhaupt klagt. Ich gehe mal davon aus, die wollen dieses Risiko auch nicht eingehen, sonst hätten sie nicht so schnell gekündigt.
...Die 365 AG ist mit Klagen schnell bei der Hand...
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